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Meinung: Politik darf steuern

VERFASSUNGSGERICHT ZUR ÖKOSTEUER

Es gibt sie doch noch, die guten Tage für die rotgrüne Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hat der gebeutelten Koalition ein Erfolgserlebnis beschert, indem es mit der Ökosteuer ein zentrales Regierungsprojekt für rechtmäßig erklärte. Weder Berufsfreiheit noch Eigentumsgarantie von Spediteuren und Kühlhausbetreibern sind durch die Steuer gefährdet. Und auch die rein formale Ausnahme für das produzierende Gewerbe, das nur einen ermäßigten Steuersatz für Strom und Heizöl bezahlt, beanstandeten die Richter nicht. Auch wer die Ökosteuer kritisch sieht, wird sich darüber freuen, dass Karlsruhe der Politik einen großen Gestaltungsraum zubilligt. Den betroffenen Branchen hilft das wenig. Doch macht das umstrittene Instrument Punkte, seitdem in der Debatte die Reform sozialer Sicherungssysteme in den Mittelpunkt rückte. Weil durch die Stabilisierung der Rentenbeiträge die Lohnnebenkosten niedrig bleiben, verliert auch der Vorwurf der Arbeitsplatzvernichtung an Wirkung. hmt

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