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Position: Sünden unter Verschluss

Sollen diejenigen, die Steuern nicht zahlen, geschützt werden? Steuerhinterziehung ist populär und das Bankgeheimnis gilt als sakrosankt. Aber aus Liechtenstein lernen heißt: Das Steuergeheimnis gehört abgeschafft.

Und sie fragten ihn und sprachen: Ist es recht, dass wir dem Kaiser den Zins geben, oder nicht? Er aber merkte ihre List und sprach zu ihnen: Was versuchet ihr mich? Zeiget mir einen Groschen! Wes Bild und Überschrift hat er? Sie antworteten und sprachen: Des Kaisers. Er aber sprach zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“

Er, der so antwortete, war Jesus. Die Obersten der jüdischen Gemeinde hatten ihm eine Fangfrage gestellt: Ob man der unbeliebten römischen Besatzungsmacht Steuern zahlen solle oder nicht – und sie hofften, er würde die populäre Antwort geben: Nein! In diesem Fall wollten sie ihn der römischen Obrigkeit übergeben. Im anderen Fall aber, wenn er Ja antwortete, würde er sich beim Volk unbeliebt machen. Er antwortete Ja – und enttäuschte seine Anhänger tatsächlich: Er wollte das herrschende Machtgefüge nicht infrage stellen.

Heute stellt sich die Frage wieder. Sollen diejenigen, die den Zins nicht zahlen, geschützt werden? Nehmen ihre Anwälte ein schützenswertes Rechtsgut in Anspruch, wenn sie auf dem Bankgeheimnis bestehen und damit die Grundlage für Steuerhinterziehungen erhalten? Obwohl wir nicht, wie das israelische Volk damals, unter Besatzung stehen, genießt der Anspruch des Staates auf den „Zins“ auch bei uns kein Ansehen.

Steuerhinterziehung ist populär und das Bankgeheimnis gilt als sakrosankt. Als handele es sich um ein Grundrecht, dass der Staat nicht wissen darf, wie viel Geld wir auf dem Konto haben! Dabei ist die Grundlage des Bankgeheimnisses nur ein bürgerlich-rechtlicher Vertrag, in dem die Bank verspricht, nicht weiterzusagen, welche Summen wir ihr anvertraut haben. Deshalb dürfte dieses Geheimnis bei der Verfolgung der Steuerhinterziehung nicht besser dastehen als das Interesse jedes beliebigen Straftäters, seine Spuren zu verwischen. Das Bankgeheimnis scheint aber so unantastbar zu sein wie das Beichtgeheimnis, und es hat mit diesem Geheimnis gemeinsam, dass unsere Sünden unter Verschluss stehen. Nur fehlt dem Bankgeheimnis die moralische Berechtigung.

Ich sage „unsere“ Sünden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass nur das Interesse der oberen Schicht der Bevölkerung am Schweigen der Banken als schützenswert gilt. Alle diejenigen, die ein staatliches Einkommen beziehen, die Hartz IV-, Bafög- und Sozialhilfeempfänger, stehen nicht unter dem Schutz des Bankgeheimnisses. Wer ihnen eine kleine Zuwendung geben will, muss sie ihnen Cash in die Tasche stecken. Denn der Staat verschafft sich unerbittlich Einblick in ihre kleinen Konten und sieht sie nicht mehr als „bedürftig“ an, wenn die Tante ihnen dreihundert Euro zum Geburtstag geschenkt hat.

Man könnte diese Konstellation als Klassenjustiz ansehen. Diese Kluft reißt aber nicht auf. Denn in der Frage, ob man den Staat um Informationen prellen soll, stecken alle unter einer Decke. Die Forderung, dass der Staat so dumm wie möglich gehalten werden muss, wird von oben und unten, reich und arm, rechts und links gemeinsam vertreten. Diejenigen, die von den Steuermitteln ernährt werden, sind dem Staat gegenüber, der diese Mittel zu ihren Gunsten abschöpft, genauso ablehnend eingestellt wie diejenigen, die diese Einbuße erleiden. Aus altlinken Zeiten ist die Einstellung überliefert, dass die Steuern doch nur für überflüssige Düsenjäger-Einkäufe verwendet werden.

Diejenigen, zu deren Gunsten das Bankgeheimnis gehütet wird: die Steuerhinterzieher; diejenigen, die ohnehin meinen, dass ihnen der Staat durch seine Regulierungen im Weg ist: die Neoliberalen – wird man nicht davon überzeugen können, dass der Staat wissen will, wo sich die Vermögen befinden. Die anderen aber sollten das, was ihnen theoretisch schon lange bekannt ist, endlich in alle Fasern ihres Denkens einsickern lassen: Es kommt nicht darauf an, den Staat abzuschütteln. Es kommt darauf an, ihn zu stärken. Gebt dem Staat, was des Staates ist!

Die Autorin ist Juristin und unterrichtet an der Uni Potsdam.

Sibylle Tönnies

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