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POSITIONEN: Der Hang zum Überhang

Warum das Wahlrecht in Deutschland reformiert werden muss

Im revolutionären Frankreich des Jahres 1793 macht sich der Mathematiker Condorcet die Jakobiner zu unversöhnlichen Feinden, weil er ihren Verfassungsentwurf vor allem wegen des seiner Meinung nach mangelhaften Wahlrechts ablehnt. Ein Jahr später ist Condorcet tot. Vermutlich ist er der einzige Mensch, der für sein Eintreten für ein bestimmtes Wahlsystem mit dem Leben bezahlt hat.

Ganz so dramatisch ist die gegenwärtige Diskussion um das Wahlrecht sicherlich nicht, aber doch so dramatisch, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, von der Möglichkeit einer „Staatskrise“ spricht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum sogenannten „negativen Stimmgewicht“ dem Bundestag auferlegt, bis Ende Juni 2011 ein reformiertes Wahlgesetz vorzulegen, das diesen „widersinnigen“ Effekt beseitigt. Dabei handelt es sich um das Phänomen, dass eine Partei mehr Sitze erhalten kann, wenn sie weniger Stimmen bekommt. Grund hierfür sind die so- genannten Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr dort nach ihren Zweitstimmen zustehen würden. SPD, Grüne und Linke haben daher jeweils einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das negative Stimmgewicht beseitigt, indem er es an der Wurzel, nämlich den Überhangmandaten, packt. Auch die FDP hält die Überhangmandate für „verfassungsrechtlich grenzwertig“. Lediglich die CDU möchte an den Überhangmandaten festhalten, denen sie bei der letzten Wahl immerhin 24 zusätzliche Mandate verdankte. Aufgrund der bestehenden Uneinigkeit zwischen den Parteien wird der vom Verfassungsgericht gesetzte Termin nicht mehr einzuhalten sein.

Die größte Gefahr, die von Überhangmandaten ausgeht, besteht darin, dass sie Mehrheiten verändern können, indem sie eine Stimmenminderheit in eine Mehrheit an Sitzen verwandeln. Die Legitimität einer Regierung beruht aber nicht einfach darauf, dass sie die Sitzmehrheit hinter sich hat. Vielmehr beruht sie auf der allgemeinen Akzeptanz des Grundsatzes, dass derjenige, der die Mehrheit hat, berechtigt sein soll, die Regierung auszuüben. Nicht die Verfahren an sich schaffen die Legitimation, sondern die allgemeine Akzeptanzfähigkeit der Verfahren.

Wer diese allgemeine Akzeptanzfähigkeit verletzt, unterhöhlt damit auch die Kraft des Verfahrens, Legitimität herzustellen. Dies ist der gedankliche Hintergrund, vor dem man es bisher als notwendig erachtet hat, dass Wahlgesetze im parteiübergreifenden Konsens verabschiedet werden sollten. Die CDU schickt sich nun gerade an, diesen Konsens aufzukündigen.

Zugegeben, der Vorteil, den Überhangmandate manchen Parteien verschaffen, ist nicht das Ergebnis finsterer Intrigen, vielmehr die Konsequenz aus einer Veränderung des Parteiensystems, die für die Erfinder des Wahlsystems nicht vorherzusehen war. Man könnte das vergleichen mit einer Situation, in der einem die Kassiererin im Supermarkt aus Versehen 50 Euro zu viel herausgibt. Wer aber jetzt angesichts der neuen Erkenntnisse über das Wirken des Wahlsystems weiterhin an den Überhangmandaten festhält, verhält sich wie jemand, der nicht nur die Verkäuferin nicht auf ihren Irrtum aufmerksam macht, sondern sich sogar gezielt in Zukunft immer wieder bei ihr in die Reihe stellt in der Hoffnung, dass sich ihr Irrtum wiederholen könnte.

Es macht für die ethische Beurteilung einer Handlung eben einen großen Unterschied, ob man mehr oder weniger zufälliger Nutznießer einer Ungerechtigkeit ist, an deren Entstehen man nicht beteiligt war, oder ob man bewusst selbst ungerechte Zustände verursacht, um sich so Vorteile zum Schaden anderer zu verschaffen. „Machtvergessene“ und „machtversessene“ Parteien und Politiker, die um ihrer persönlichen Vorteile wegen allgemein anerkannte Grundsätze verraten, schaden aber nicht nur ihrer eigenen Glaubwürdigkeit, sie unterminieren auch das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen. Ohne dieses Vertrauen ist aber Demokratie nicht möglich.

Der Autor ist Professor für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität.

Joachim Behnke

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