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Prozess gegen Verena Becker: RAF kann reden

Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, das wünscht jeder in dem Prozess gegen die RAF-Terroristin Verena Becker, am meisten wohl Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des 1977 getöteten Generalbundesanwalts. Etwas hoffen lässt nun die Ankündigung der Anwälte, Becker werde reden.

Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, das wünscht jeder in dem Prozess gegen die RAF-Terroristin Verena Becker, am meisten wohl Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des 1977 getöteten Generalbundesanwalts. Etwas hoffen lässt nun die Ankündigung der Anwälte, Becker werde reden. Ein Novum immerhin, denn ansonsten hält das Schweigekartell möglicher Mitwisser um den Mord an Siegfried Buback. Doch so unerwartet kommt Beckers Bereitschaft nicht. Ihre Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses ausdrücklich offengelassen, ob sich ihre Mandantin noch äußern werde. Allzu viel erwarten darf man sich dennoch nicht, da ist auch der vielfach enttäuschte Buback-Sohn Realist genug. Wenn die Angeklagte nun gestehen würde oder den Todesschützen von damals benennt, hätte man sich ein monatelanges Verfahren ersparen können. Und wenn sie erzählt, was sie stattdessen am Tattag getan oder mit der Tat zu tun gehabt haben will, wird offenbleiben müssen, wie viel daran wahr ist; freilich trifft sie auch keine Pflicht, ihre Unschuld beweisen zu müssen. Viel helfen oder schaden wird sich Becker mit ihrer Aussage kaum. Trotzdem scheint es etwas zu geben, das sie dazu treibt. Man hofft, es ist ihr Wunsch nach Wahrheit. neu

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