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Meinung: Rechtsextremismus: Harte Strafen für Rechte Brandstifter

Auch am Tag nach dem Gubener Hetzjagd-Prozess machten viele noch ihrer Enttäuschung und Wut über ein angeblich zu mildes Urteil Luft. Der Algerier Guendoul ist tot, die Täter aber kamen mit Bewährungsstrafen oder weniger davon.

Auch am Tag nach dem Gubener Hetzjagd-Prozess machten viele noch ihrer Enttäuschung und Wut über ein angeblich zu mildes Urteil Luft. Der Algerier Guendoul ist tot, die Täter aber kamen mit Bewährungsstrafen oder weniger davon. Das weckte bei manchen den Argwohn, jetzt, da die Aufregung über den Sommer der rechten Gewalt nachlasse, nehme es die Justiz nicht mehr so ernst mit dem Versprechen, schnell, streng und abschreckend zu urteilen. Gestern saß man in Ludwigshafen zu Gericht: wegen des Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim im Juli. Dort kam niemand ums Leben, und doch wurden alle vier Täter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt - obwohl auch auf sie das mildere Jugendstrafrecht angewendet wurde. Guben also ein Ausrutscher, Ludwigshafen wieder die Bestätigung der harten Linie? Nein. Gerichte urteilen nicht nur über das Ergebnis - hier ein Toter, dort "nur" Verletzte. Sie müssen den Tathergang bewerten und jedem Angeklagten seinen Teil individueller Schuld nachweisen. In Guben erkannte der Richter auf fahrlässige Tötung - und verhängte hohe Strafen für dieses Delikt. In Ludwigshafen war das Gericht überzeugt, den Jugendlichen den Vorsatz zum heimtückischen Mord an den Asylbewerbern nachgewiesen zu haben. Sowie als Motiv Fremdenfeindlichkeit. Das führte zu den wesentlich höheren Strafen als in Guben. Bei allem verständlichen Wunsch, dass die Abscheu über solche menschenverachtende Gewalt sich in harten und abschreckenden Strafen niederschlägt: Die Grenzen des Rechtsstaats dürfen allenfalls gedehnt, aber nicht überschritten werden.

cvm

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