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Meinung: Rechtslage eindeutig

„Buschkowskys Buchprojekt: Stadtrat gab Liste in Auftrag“ vom 16. Mai Wenn der Verdacht einer dienstlichen Verfehlung vorliegen sollte, dann steht es nicht mehr im Ermessen bzw.

„Buschkowskys Buchprojekt: Stadtrat gab Liste in Auftrag“ vom 16. Mai

Wenn der Verdacht einer dienstlichen Verfehlung vorliegen sollte, dann steht es nicht mehr im Ermessen bzw. Belieben des Regierenden Bürgermeisters, ob er ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren einleitet, er muss es dann tun. Ein Bezirksbürgermeister ist insoweit nicht anders zu behandeln als jeder andere Beamte auch.

Lothar Gosten, Berlin-Grunewald

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