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Rechtsstaat BRD: Stasi-IMs hoffen auf juristischen Beistand

In der BRD, wie viele die Bundesrepublik noch immer bezeichnen, sind die meisten von ihnen noch nicht angekommen, im Rechtsstaat schon. Den bemühen frühere Stasi-Mitarbeiter mit zunehmender Leidenschaft, um einstige Verfehlungen unter den Teppich der Anonymität zu kehren.

Bei der gebotenen Abwägung zwischen individuellem Persönlichkeitsrecht und dem Aufarbeitungsinteresse der Öffentlichkeit hatten sie bisher vor Gericht keine schlechten Karten – trotz eines noch immer geltenden Stasi-Unterlagengesetzes, das die Veröffentlichung personenbezogener Daten dieses Personenkreises ausdrücklich erlaubt. Nun hat das Münchner Landgericht in einem solchen Fall sehr klar geurteilt: Natürlich dürfen das Bild und der Klarname des damaligen Spitzels im Internet gezeigt werden. Ein Rundum-Sieg für die Aufarbeitung ist das allerdings noch nicht. Denn das Gericht beruft sich ausdrücklich auf die herausgehobene Stellung des Spitzels als sogenannter IMB – inoffizieller Mitarbeiter mit „Feindberührung“. Der ganz gewöhnliche IM darf also auch weiterhin auf juristischen Beistand beim Wegducken hoffen. sc

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