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Meinung: Rechtswege: Recht relativ

Im Mittwoch vergangener Woche berichtete Ulrike Simon in dieser Zeitung über einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin: Kläger Peter Boenisch, Beklagter der Axel Springer Verlag. Der Journalist klagt gegen die ihm am 8.

Im Mittwoch vergangener Woche berichtete Ulrike Simon in dieser Zeitung über einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin: Kläger Peter Boenisch, Beklagter der Axel Springer Verlag. Der Journalist klagt gegen die ihm am 8. Juni telefonisch übermittelte Kündigung seines Autoren- und Beratervertrags. Er habe keinen Vertragsbruch begangen. Der ihm gegenüber vorgebrachte Kündigungsgrund sei jedenfalls keiner. Zu einer gütlichen Einigung kam es nicht.

Peter Boenisch hat auf Fragen der Journalisten auch gesagt, wie Ulrike Simon berichtet: "Ich will mein Recht, nichts als mein Recht."

Das ist ein Satz, der den bescheidenen Journalistenkollegen, der sein Leben lang über die Justiz schreiben durfte, rührt, was sage ich: bewegt. Unzählige Menschen sagten und sagen so etwas. Sie wollen "nur" ihr Recht und bestehen auf ihrem "guten" Recht. Doch nun will ein Mann wie Peter Boenisch, ein Journalist mit einer nicht zu überbietenden Lebens- und Berufserfahrung, nichts als sein Recht! Da schämt sich der mit der Justiz befasste Journalist, und vielen seiner Kollege wird es genauso gehen. Ist es uns so sehr misslungen, zu vermitteln, was das Recht ist, dass ein Mann, der eine Person der Geschichte unseres Berufs ist, so etwas sagen kann?

Wir haben doch nicht nur berichtet und eigene Meinung vorgebracht. Wir haben auch zitiert, um daran zu erinnern, wie alt gewisse Erkenntnisse sind. Beispielsweise den französischen Religionsphilosophen Blaise Pascal, der im 17. Jahrhundert lebte. Der schrieb: "Drei Breitengrade näher zum Pol stellen die ganze Rechtswissenschaft auf den Kopf, ein Längengrad entscheidet über Wahrheit; nach wenigen Jahren der Gültigkeit ändern sich grundlegende Gesetze; das Recht hat seine Epochen, der Eintritt des Saturn in den Löwen kennzeichnet die Entstehung dieses oder jenes Verbrechens. Spaßhafte Gerechtigkeit, die ein Fluss begrenzt! Diesseits der Pyrenäen Wahrheit, jenseits Irrtum."

Und wir haben auch Zeitgenossen zitiert, wann immer sie sich dafür anboten, deutlich zu machen, welch schwankendes, nicht zu fixierendes Bild das Recht ist, Werner Sarstedt beispielsweise. Er ist Vorsitzender Richter des 5. Strafsenats des BGH in Berlin gewesen. Sarstedt war ein großer Jurist. Als der 5. Strafsenat über die Revision des Kriminalobermeisters zu entscheiden hatte, der in Zivil eingesetzt gewesen war, als er Benno Ohnesorg erschoß, sagte Sarstedt abschließend, über die Frage, ob es sinnvoll war, im Rücken einer Menge, die von uniformierter Polizei zurückgedrängt wurde, Beamte in Zivil einzusetzen, habe der Senat nicht zu befinden gehabt.

Genauso mutig hat sich Sarstedt, das fortschreibend, was Pascal geschrieben hatte, zur Definition des Rechts geäußert: "Aber die Rechtsgeschichte und die Rechtsvergleichung belehren uns, dass jede der Verhaltensweisen, die hier und heute bei Strafe verboten sind, irgendwo zu irgendeiner Zeit schon einmal bei Strafe geboten gewesen sind. Es ist nichts mit dem ewigen Recht, das jedem Gutwilligen bei hinreichender Anspannung seines Gewissens von oben herab offenbar würde. Gerade diese Vorstellung ist besonders gefährlich, sie führt besonders leicht in menschliche Hybris und in eine Auffassung und Anwendung des Rechts, die dann später für ganz und gar unverträgliches Unrecht gehalten wird."

Was Sarstedt, vom Strafrecht ausgehend, über das Recht sagt, trifft auf die zivilen Gerichtsbarkeiten noch mehr zu, etwa auf die Arbeitsgerichte. Wo es um Verstöße gegen die Spielregeln des Rechts für den Alltag geht, ist das Bild dessen, was rechtens ist, noch schwankender. Und da sind ja auch die Richterin oder der Richter im Spiel, wo es darum geht, was Recht ist.

Ich wähle kein Beispiel aus der Justiz, sondern eines vom Fußballplatz. Der Schiedsrichter ist ein Schieds-Richter. Ein besonders beanspruchter, denn er muss unverzüglich entscheiden, am Tatort. Der Nationalspieler Gerald Asamoah im Magazin der "Süddeutschen": "Der Torwart haut mich um, klarer Elfer. Doch der Schiri pfeift nicht." Nun ja, er hat das halt anders gesehen. Doch der Schiri kommt an und sagt zu Asamoah: "Nummer 13, du nicht Schwalbe machen, sonst du fliegen vom Platz." Der redliche Spieler antwortet nur: "Können Sie auch deutsch?" Allein der Richter hat eine Chance zur Unabhängigkeit, der sich seiner Abhängigkeit bewusst ist, hat Richard Schmidt, ein selbstkritischer Richter gemeint. Der Schiedsrichter ist sich einer gewissen Abhängigkeit nicht bewusst gewesen.

Wenn es denn ein Jenseits gibt, sogar eines, das Beobachtung des Irdischen von droben zuläßt: Axel Springer könnte über die Ironie, die darin liegt, dass ein Mann, dessen Leben unauflösbar mit den Höhen und Tiefen des Verlags verbunden ist, zu einer solchen Klage gebracht wurde, die Hände ringen.

Das ist übrigens kein unzulässiger Versuch, die Richterin, die zu entscheiden hat, zu beeinflussen. Das Jenseits, wenn es ein Jenseits gibt, spielt für die irdische Gerechtigkeit keine Rolle.

Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".

Gerhard Mauz

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