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Meinung: Relativ unpünktlich

NEUE RECHTE FÜR BAHNFAHRER

Die Deutsche Bahn ist seit gestern in der Nachkriegszeit angekommen. Wenn ein Zug unpünktlich ist, hat der Fahrgast bald einen verbindlichen Anspruch auf Entschädigung. Bislang galt für die Bahn ein Gesetz von 1908 – nach dem der Kunde auf den guten Willen des Konzerns hoffen musste, wenn sein Zug Verspätung hatte. Mit Glück gab es dann als Wiedergutmachung Ticket oder Taxigutscheine. Dass dies nun anders werden soll, ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass der Bahnfahrer im Alltag davon kaum etwas spüren wird. Denn wenn umgestürzte Bäume oder lebensmüde Menschen die Gleise lahm legen, will die Bahn auch in Zukunft nicht zahlen – doch auf solche Fälle gehen vier von zehn Verspätungen zurück. Wenn ein Zug weniger als eine Stunde zu spät ankommt, gilt zudem weiterhin die alte Kulanzregel – also für den Großteil der Unpünktlichkeiten. Und Fahrgäste im Nahverkehr haben weiterhin gar keinen Anspruch auf Kompensation. Bleibt der Verdacht, dass es in Wahrheit bei den neuen Bahnrechten weniger um den Kunden geht. Sondern eher um gute Schlagzeilen für die zuständigen Minister Stolpe und Künast – die das auch bitter nötig haben.brö

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