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Meinung: Richter als Sozialpolitiker

LEBENSVERSICHERUNGEN WERDEN ANGERECHNET

Das Landessozialgericht Berlin hat gestern geurteilt, dass die Anrechnung einer Lebensversicherung rechtens ist, wenn der Eigentümer der Police Arbeitslosenhilfe beziehen will. Das ist hart – vor allem weil schließlich die meisten ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, um für das Alter vorzusorgen. Aber es ist auch gerecht. Denn es ist nicht einzusehen, warum der Staat Hilfsbedürftige prinzipiell unterschiedlich behandeln soll, je nachdem, ob sie einmal Arbeit hatten und Arbeitslosenhilfe bekommen, oder nicht und deshalb Sozialhilfe beziehen. Dass dieses Urteil eine Menge Entscheidungsbedarf übrig lässt, liegt aber auch auf der Hand. So ist die Regelung von Schonbeträgen in Sozial und Arbeitslosenhilfe reformbedürftig. Genauso wie die unterschiedliche Behandlung von privater und staatlich geförderter Altersvorsorge. Die Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten bei der Hilfe für Bedürftige aber packt die Bundesregierung nicht gern an. Wenn die Arbeitslosenhilfe vom Arbeitslosengeld II abgelöst wird, werden neue Probleme folgen. Und die ungelösten Zielkonflikte der deutschen Sozialpolitik werden die Sache der Gerichte bleiben. uwe

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