zum Hauptinhalt

Meinung: Schelte für den Staatsanwalt

DAS VERFAHREN GEGEN JOSEF ACKERMANN

In Geldinstituten wird über Wohl und Wehe von Unternehmen und über Tausende von Arbeitsplätzen entschieden. Über die Folgen dieser Entscheidungen wird öffentlich diskutiert. Wenn, wie bei der Fusion von Mannesmann und Vodafone, der Verdacht unlauteren Handelns auftaucht, muss das selbstverständlich gerichtlich geklärt werden. Josef Ackermann, der Chef der Deutschen Bank und damalige Aufsichtsrat von Mannesmann, hat dennoch nicht damit gerechnet, dass ihn jemand anklagen würde. Da er sich unschuldig fühlt, kann man das sogar verstehen. Der Vorwurf ist schwer, Ackermann und weitere Wirtschaftsführer hätten das Vermögen von Mannesmann um fast 60 Millionen Euro geschädigt. Was man weniger verstehen kann, sind politische Kommentare wie die von Angela Merkel. Sie hält die Anklageerhebung für einen Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland. Man glaubt, man habe sich verhört. Wonach, außer nach Recht und Gesetz, sollen ein Staatsanwalt und das Gericht, das die Klage zuließ, denn entscheiden? Nach dem Wohl des Wirtschaftsstandortes? Das wäre eine merkwürdige Rechtsprechung, die sich da einschleichen würde. apz

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false