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Meinung: Schlimme Finger

Warum der Staat biometrische Daten nicht spreichern darf Von Alexander Dix

In letzter Zeit wird verstärkt die Forderung erhoben, jeder solle dem Staat seine Fingerabdrücke zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber hat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 die Aufnahme von biometrischen Merkmalen (Bildern und Fingerabdrücken) in Pässe beschlossen, obwohl die meisten Attentäter damals über gültige Reisepässe verfügten. Auch das Auftreten von jungen einheimischen Terroristen etwa in Großbritannien macht deutlich, wie wenig die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Pässe vor terroristischen Anschlägen durch Inländer schützen kann.

Der Inhaber eines biometrischen Reisepasses wird sich nicht von einem Selbstmordanschlag abhalten lassen, wenn er einmal einen solchen Plan gefasst hat zumal er sich bei einem Erfolg seines Vorhabens der Strafe entzieht. Der Bundestag hat die Aufnahme von digitalisierten Fotos und Fingerabdrücken ausdrücklich nur zum Zweck der Authentifizierung beschlossen, also der Feststellung, dass der Besitzer des Passes mit der Person übereinstimmt, deren Fingerabdrücke auf dem Pass enthalten sind. Diese Entscheidung soll nun dahingehend revidiert werden, dass Fingerabdrücke zusätzlich in Datenbanken vorgehalten werden etwa für Fahndungszwecke.

In einem Rechtsstaat darf es aber keine verdachtslose Erfassung der Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung geben. Bereits zu Beginn des vorigen Jahrhunderts wurde der Vorschlag eines Kriminalisten, die gesamte männliche Bevölkerung über 20 Jahre daktyloskopisch zu erfassen, als rechtsstaatswidrig abgelehnt. Diese im Kaiserreich (!) vorherrschende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht 1967 bekräftigt. Wörtlich stellte das Gericht fest, daß nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht Jedermann als potentiellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat ... ohne weiteres erkennungsdienstlich behandeln darf.

In dieses Recht des to be let alone darf nur eingegriffen werden, wenn der Einzelne sich konkret verdächtig verhält. Wir alle hinterlassen täglich an allen Gegenständen, die wir berühren, Fingerabdrücke. Sollen wir künftig verpflichtet sein, uns zu rechtfertigen, wenn unsere Fingerabdrücke zufällig am Ort eines späteren Verbrechens gefunden werden?

Zwar ist der Gesetzgeber bereits vor dem 11. September 2001 dazu übergegangen, die Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Schon das war eine nicht zu rechtfertigende Einschränkung des Grundsatzes, dass nur solche Personen erkennungsdienstlich behandelt werden dürfen, die einer strafbaren Handlung verdächtig sind. Nun aber sollen die bisher auf Ausländer beschränkten Eingriffsbefugnisse auf alle Deutschen ausgedehnt werden. Werden wir alle zu Ausländern im eigenen Land? Das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu rechtfertigen, wäre zynisch.

Es ist ein Irrtum zu glauben, hier gehe es allein um das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Die Gefahr zu Beginn der 21. Jahrhunderts ist nicht mehr nur der Überwachungsstaat, es ist die Überwachungsgesellschaft. Eine Speicherung der Fingerabdrücke außerhalb des Passes hat der Bundestag ausgeschlossen, weil dadurch Fingerabdruckdateien entstünden, die nicht nur die Begehrlichkeit staatlicher, sondern auch privater Stellen und Krimineller wecken würden. Die Biometrie wird bald die entscheidende Technologie zur Absicherung des Zugangs zu Datenbeständen werden. Fingerabdrücke werden Passwörter ersetzen. Nur ein unbefugter Zugriff auf vernetzte Datenbanken mit den Fingerabdrücken der gesamten Bevölkerung würde das Vertrauen in die Zuverlässigkeit aller biometrischen Sicherungssysteme zunichte machen.

Es ist deshalb zu hoffen, dass der Bundestag seine 2001 getroffene Entscheidung gegen eine Speicherung von Fingerabdrücken außerhalb des Passes bekräftigt. Sonst heißt es demnächst: wieso übergeben wir nicht alle unseren genetischen Fingerabdruck freiwillig der Polizei ? Derartigen - schon geäußerten Ideen liegen nach der treffenden Formulierung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium Allmachtsfantasien der Politiker von einer kriminalitätsfreien Gesellschaft zugrunde. Etwas mehr Realitätssinn täte der Debatte gut.

Der Autor ist Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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