Spätabtreibung: Drei wichtige Tage
Es hat lange gedauert, viel zu lange. Aus Angst davor, den Riesenkonflikt um den Paragrafen 218 wieder zu entfachen, hat sich die Politik seit 1995 davor gedrückt, einen offensichtlich gewordenen Missstand zu beseitigen: Keine Beratung bei Spätabtreibungen.
Bei Abtreibungen bis zur 12. Woche ist Beratung zwingend vorgeschrieben; bei Abbrüchen zu einem späteren Zeitpunkt wird sie nicht verlangt und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Man muss kein strammer Lebensschützer sein, um das als widersinnig zu empfinden. Wenn es um die Abtreibung bereits lebensfähige Föten geht, ist die Not der Frauen am größten. Zum einen ist die Schwangerschaft dann so fortgeschritten, dass Verlust und Schuldgefühl elementarer erlebt werden. Zum andern handelt es sich um gewollte Kinder. Die Diagnose einer Behinderung und die Frage, ob und wie sie damit leben können, treibt Schwangere in existenzielle Krisen. Es ist ein Armutszeugnis, dass Tausende aufgrund politischer Tabuisierung und feministischer Correctness damit allein gelassen wurden. Und es ist gut, dass es jetzt die Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkfrist gibt – für die Frauen, aber auch als Signal an die Gesellschaft und ihren Umgang mit Behinderten. raw
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