zum Hauptinhalt

Technische Universität: Schöner wohnen

Der Kanzlerin der TU Berlin wurde die universitätseigene Wohnung verschönert und vergrößert - der Eindruck der Mauschelei ist entstanden.

Die Kanzlerin der TU Berlin steht im Visier des Rechnungshofs. Eine TU-Wohnung wurde – während die Kanzlerin dort bereits wohnte – vergrößert und mit Parkett, einer Einbauküche und Alarmanlagen ausgestattet. Zeitweise wurde der leitenden Mitarbeiterin die Miete gestundet. Geht sowas? In der Wirtschaft bestimmt.

Ein Unternehmen könnte eine besonders fähige Mitarbeiterin mit einer schönen Wohnung zu guten Konditionen belohnen, um ihren Wechsel zur Konkurrenz zu verhindern. Es mag wohl sein, dass Uni-Präsidenten sich die gleiche Flexibilität wünschen. Andererseits tragen Unternehmen und deren Mitarbeiter weit größere Risiken als staatliche Hochschulen und ihre Beamten. Außerdem hat der Gesetzgeber längst Möglichkeiten eröffnet, Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter deutlich besser zu bezahlen als es die alten Besoldungstabellen erlaubten.

Dass die als tüchtig geltende TU- Kanzlerin auf diesem Weg einen großen Gehaltssprung gemacht hat, hat der Rechnungshof auch nicht beanstandet. Mag das Mietverhältnis der Kanzlerin auch juristisch einwandfrei sein: Der Eindruck der Mauschelei ist enstanden. Er rückt die Finanzchefin der TU ins Zwielicht. (akü)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false