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Tornadourteil: Kläglich

Man kann über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan geteilter Meinung sein. Selbst seinen Befürwortern macht er Bauchschmerzen.

Von Robert Birnbaum

Man kann über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan geteilter Meinung sein. Selbst seinen Befürwortern macht er Bauchschmerzen. Selbst vielen seiner Gegner ist unwohl bei dem Gedanken, was auf einen Abzug folgen würde. Nur eines kann man nicht, schon gar nicht als Parlamentarier: sich die Entscheidung leicht machen. Oskar Lafontaine und seine Linksfraktion sind mit ihrem Urteil immer sehr leicht bei der Hand gewesen. Unter „verfassungswidrig“, gerne auch „völkerrechtswidrig“ hat es Lafontaine nie getan, wenn von Afghanistan die Rede war. Insofern war es eine schlechte Idee seiner Fraktion, gegen den Tornadoeinsatz zu klagen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht nur diesen speziellen Einsatz für rechtens erklärt. Es hat die „Verteidigung am Hindukusch“ generell gerechtfertigt. Verteidigung muss nicht an Bündnisgrenzen haltmachen; sie beschränkt sich nicht auf klassische Abwehr eines Angriffs. Damit ist nicht gesagt, dass der konkrete Einsatz in Afghanistan politisch, militärisch, moralisch richtig ist. Nur juristisch ist er eben nicht zu beanstanden. Auch ein Lafontaine wird sich also ab jetzt zur Sache bequemen müssen. bib

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