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Meinung: TV-Movie über Todeskandidaten: Mit Risiken und Nebenwirkungen

Der Privatsender RTL hat gestern Abend das TV-Movie "Todesstrafe - Ein Deutscher hinter Gittern" ausgestrahlt. Für den Sender ist die Produktion ein Plädoyer gegen das Hinrichtungs-System in den USA.

Der Privatsender RTL hat gestern Abend das TV-Movie "Todesstrafe - Ein Deutscher hinter Gittern" ausgestrahlt. Für den Sender ist die Produktion ein Plädoyer gegen das Hinrichtungs-System in den USA. Doch gleichzeitig könnte der Film einen in Florida zum Tode verurteilten Deutschen endgültig auf den elektrischen Stuhl bringen. Dieter Riechmann soll 1987 seine Freundin ermordet haben, die Jury folgte der Beweisführung der Staatsanwaltschaft und plädierte auf schuldig. Nun gibt es Recherchen des deutschen TV-Autors Peter F. Müller, die die Riechmann-Anwältin Terri L. Backhaus auf ein Wiederaufnahme-Verfahren hoffen lassen. Der Deutsche hätte dann die Chance, mit dem Leben davonzukommen.

Die Fiktion von RTL hat Parallelen zu den tatsächlichen Fakten des Mordfalles. Genau das war von dem Sender auch so gewollt. Dass es hier um etwas Echtes ging, wurde promotet - auch wenn das mittlerweile wieder heruntergespielt wird. Ein TV-Movie, das Bezüge zur Wirklichkeit besitzt, kann beim Publikum immer mehr Eindruck und entsprechend Quote schinden, so lautet das Kalkül des Privatsenders. Müller und Backhaus fürchten genau dieses; sie fürchten, dass die Staatsanwaltschaft, stolz auf das Todesurteil, aus dem Film Honig saugen wird, und, in letzter Konsequenz, Riechmann damit vom Leben zum Tode befördert könnte.

Es klingt schon ein wenig abenteuerlich, dass ein deutsches TV-Movie die amerikanische Justiz beschäftigen wird. Aber klang es nicht ebenso abenteuerlich, als die Strafverfolger Dieter Riechmann die Fähigkeit zum Mord attestierten, weil er Truman Capotes Buch "Kaltblütig" gelesen hatte?

Ein Film wendet sich gegen die Todesstrafe - ein Film könnte einen Menschen möglicherweise zu Tode bringen. Das Fernsehen führt Regie auch in der Realität, in einer Gesellschaft, die beiderseits des Atlantiks auch eine Medien-Gesellschaft ist. Denn eines kann RTL mit der Ausstrahlung nicht mehr zurückdrehen: dass "Todesstrafe" als Riechmann-Film verstanden, ausgelegt und benutzt wird. Wenn der Privatsender die Möglichkeit einer derartigen Rezeption leugnet, verleugnet er sein ganzes Fernsehgeschäft. Mit der Ausstrahlung hat RTL unnötig fahrlässig gehandelt. Im Zweifel, und es soll noch nicht widerlegte Zweifel an Riechmanns Schuld geben, musste der Sender für den zum Tode Verurteilten entscheiden. Was hätte der Sender denn verloren? Gestern sollte der Oklahoma-Attentäter Timothy McVeigh hingerichtet werden. Da war das Thema Todesstrafe in den USA aktuell - und RTL hatte einen, seinen Film dazu. Dieses Kalkül, das nicht unehrenwert ist, wurde mit der Verschiebung der McVeigh-Hinrichtung zunichte gemacht. Hätte der Sendetermin mit dem Hinrichtungs-Termin mitwandern sollen? Über dieses verlängerte Kalkül wäre wohl ein Mediengewitter niedergegangen. Das wollte RTL vermeiden.

Trotzdem hätte der Sender anders entscheiden müssen: den Film zurückziehen, nochmals ansehen, abklopfen, vielleicht überarbeiten, neu ansetzen, damit der fiktive vom tatsächlichem Fall getrennt ist. Der Fernsehfilm "Todesstrafe - Ein Deutscher hinter Gittern" ist nämlich sehr brauchbar, mit klarer Positionierung für die richtige Sache. Doch nun ruiniert die Möglichkeit, dass Kassetten in die USA unterwegs sind und als Zeugen der Anklage verwendet werden könnten, diese Anstrengung. Das wollte RTL nicht sehen, nicht einsehen, also wurde es übersehen.

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