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Meinung: Umweg über Den Haag

Mit der Anrufung des Gerichtshofes wollen die Palästinenser von ihren Pflichten ablenken/Von Shimon Stein

Als Folge der Errichtung des TerrorAbwehr-Zauns hat eine palästinensische Kampagne dazu geführt, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gebeten hat, ein Rechtsgutachten zur Vorgehensweise Israels zu erstellen. Mir ist wohl bewusst, dass der Bau des Terror-Abwehr-Zauns eine Reihe von Fragen aufwirft. Das Abwägen zwischen Sicherheitsmaßnahmen und humanitären Schritten ist tatsächlich dann, wenn sich Staaten mit Terrorismus konfrontiert sehen, eine schwierige Angelegenheit.

Dem Gerichtshof ist aber nur eine halbe Frage gestellt worden. Er wurde gebeten, ein Gutachten zu israelischen Verteidigungsmaßnahmen abzugeben, nicht jedoch, zum palästinensischen Terror, der den Zaun verursacht hat, Stellung zu nehmen.

Nach mehr als 19 000 Terrorangriffen, 927 toten Männern, Frauen und Kindern und Tausenden mehr an Verwundeten während der vergangenen dreieinhalb Jahre versucht Israel, sich durch den Bau eines Zauns, der allein der Verteidigung dient, zu schützen. Dieser Zaun soll Selbstmordattentäter und bewaffnete Terroristen daran hindern, israelische Busse, Cafés und Stadtzentren zu erreichen. Die schon errichteten Teile haben die Anschläge in diesen Regionen wesentlich reduziert. Weder die 20 Paragraphen der Resolution der Generalversammlung noch die 88 Seiten des Dossiers, das dem Gerichtshof zur Verfügung gestellt wurde, enthalten einen einzigen Hinweis auf die gegenwärtig stattfindende Welle palästinensischer Gewalt.

Es lohnt sich, daran zu erinnern, dass sich die Palästinensische Behörde in allen Abkommen zwischen Israel und der PLO dazu verpflichtet hat, den Terror zu bekämpfen, illegale Waffen einzuziehen und der Hetze in den palästinensischen Medien und Schulen entgegenzutreten. Die Vereinten Nationen messen diesen Verpflichtungen eine große Bedeutung bei. Sonst wären sie dem „Quartett" nicht beigetreten und hätten die Roadmap für den Frieden zusammen mit den USA, der EU und Russland nicht unterstützt. Die erste Phase der Roadmap verpflichtet die Palästinenser dazu, „alle Gewalttätigkeiten unverzüglich und bedingungslos einzustellen" und die „Logistik und Infrastruktur der Terroristen" zu zerschlagen. Das ist die Voraussetzung für die Weiterführung des Plans. Leider ist die Palästinensische Behörde all diesen Verpflichtungen bis jetzt nicht nachgekommen.

Stattdessen lenken die Palästinenser die internationale Aufmerksamkeit vom Terrorismus ab und möchten die juristischen Argumente gegen Israels Reaktion auf den Terrorismus als Nummer eins auf der Tagesordnung sehen. Schon aus diesem Grund hätte es dem Gerichtshof gut angestanden, von einer Anhörung dieses Falles Abstand zu nehmen. Er sollte die Resolution 1515 vom 19. November 2003 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen respektieren, in der die Roadmap als Richtschnur zur Herstellung des Friedens im Nahen Osten gewürdigt wird. Einige Staaten, darunter EU-Staaten inklusive Deutschland, teilen Israels Auffassung, dass eine Einmischung des Gerichtshofes in politische Angelegenheiten unangemessen sei. Das bedeutet noch lange nicht, dass sie keine andere Auffassungen als Israel haben, was den genauen Verlauf des Zauns betrifft.

Die international unterstützte Roadmap fordert von Israel und der Palästinensischen Behörde ohne jede Umschweife, dass es nur einen Weg gibt, der beide Seiten weiterbringt: Die Palästinenser müssen den Terrorismus bekämpfen und sobald sie dies tun, wird Israel seine Verpflichtungen erfüllen. Dies sollte durch direkte Verhandlungen zwischen beiden Parteien erfolgen.

Obwohl die internationale Gemeinschaft mit der Roadmap eine klare Aussage hinsichtlich der Verpflichtungen der beiden Seiten gemacht hat, wird die Erstellung eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes zum Terror-Abwehr-Zaun an alle Beteiligten die klare Botschaft vermitteln, dass die Bestimmungen der Roadmap einschließlich der Verpflichtung, den Terror zu bekämpfen, verhandelbar ist.

Wie kann dieser Knoten entwirrt werden? Der Gerichtshof kann ja von einer Stellungnahme Abstand nehmen. Obwohl er wie alle Gerichtshöfe nicht dazu neigt, seinen Kompetenzbereich einzugrenzen, hat er angedeutet, dass es Umstände geben könnte, unter denen es nicht angemessen ist, einen Fall zur Anhörung zuzulassen. Man kann sich hierzu kaum einen relevanteren Fall vorstellen. Um des eigenen Ansehens, aber mehr noch um des Friedens willen, sollte sich der Gerichtshof weigern, den Fall des Terror-Abwehr-Zauns anzuhören und ihn zurück an den politischen Verhandlungstisch verweisen, wo er auch hingehört.

Der Autor ist Botschafter des Staates Israel in Deutschland. Foto:

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