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Meinung: „Unter den Augen …

… und mit Hilfe der Ministerien hat man in größtem Stil Schleusungskriminalität durchgeführt.“ Als das Kölner Landgericht am 9.

… und mit Hilfe der Ministerien hat man in größtem Stil Schleusungskriminalität durchgeführt.“

Als das Kölner Landgericht am 9. Februar 2004 sein Urteil im so genannten Schleuserprozess sprach, huschte ein Lächeln über die Lippen des Oberstaatsanwaltes, der das ganze Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Der Mann heißt Egbert Bülles, ist inzwischen 58 Jahre alt und gilt als harter Hund, der sich kaum abwimmeln lässt, wenn er einmal Witterung aufgenommen hat. In diesem Fall hatte er früh das Gefühl, dass hinter den unterschiedlichen Beispielen, die auf seinem Tisch gelandet waren, System stecken könnte.

Dem Kölner Sozialamt im Arbeiterviertel Kalk war Anfang 2001 aufgefallen, dass die eigene Klientel auffällig oft Besuch aus der Ukraine bekam. Sozialhilfeempfänger erzählten plötzlich etwas von Bekannten aus dem Osten, die zu ihnen kommen wollten. Damals brauchten Gäste jemanden, der sie einlädt. Das Amt ging der Sache nach und stellte fest, dass die eigenen Kunden auf Parkplätzen oder sonst wo Papiere unterzeichneten und dafür 50 Mark zugesteckt bekamen. Egbert Bülles fand schnell heraus, dass es sich bei den Fällen um mehr als simple Schleusertätigkeit handelte. Im Mittelpunkt der Kölner Ereignisse stand Anatoli Barg, dem vorgeworfen wurde, massenhaft Menschen in die Bundesrepublik befördert zu haben.

Die Anklageschrift des Egbert Bülles erzählt von Einzelschicksalen, von Menschen, die voller Hoffnung als Touristen aus dem Osten kamen und hier zu Lande ausgebeutet wurden; mal als Schwarzarbeiter, hin und wieder auch als Prostituierte. In dem Dokument finden sich aber auch etliche Hinweise darauf, dass die politische Leitung des Auswärtigen Amtes mit dem umstrittenen Visa-Erlass die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass Männer wie Barg ihre unsauberen Geschäfte machen konnten.

All das wird Bülles im Visa-Untersuchungsausschuss heute ausführlich berichten, genau so, wie er es in den ersten Wochen nach dem Urteil des Kölner Gerichts getan hat, das Anatoli Barg zu fünf Jahren Haft verurteilte und ihm einen Rabatt gewährte, weil die Politik es ihm allzu leicht gemacht hatte. Er wird allerdings nicht versäumen, auf zwei weitere Einzelheiten hinzuweisen: Die beteiligten Berliner Ministerien haben sich nur verbal kooperativ gezeigt, außerdem nimmt er Hinweise auf strafrechtlich unsauberes Verhalten sowohl im Auswärtigen Amt wie im Innenministerium sehr ernst. Am Ende wird er nicht vergessen zu erwähnen, dass bundesweit inzwischen 47 Verfahren gegen Reiseunternehmen laufen, die sich daran beteiligt haben sollen, Ukrainer unter falschen Voraussetzungen nach Deutschland zu holen.

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