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Urteil gegen Berliner "Paten": Deal mit dem Dealer

Der "Präsident", Berlins kriminellster Drogenbaron, wurde verhaftet. Die Länge seiner Haftstrafe ist - milde gesagt - ein Witz.

Die Festnahme des „Präsidenten“ war spektakulär – und das Prozessende ist es ebenfalls. Nun aber werden sich die Ermittler fragen, ob sich die monatelange Observation eines der einflussreichsten Kriminellen in Berlin gelohnt hat. Geständnis gegen milde Strafe – deswegen durfte der von manchem als Berliner Pate eingestufte „Präsident“ mit vier Jahren und drei Monaten nach Hause gehen; das ist billig, wenn für Bandenkriminalität bis zu zwölf Jahre möglich gewesen wären. Ein Teil der Strafe gilt zudem als verbüßt – wegen der überlangen Verfahrensdauer. Genau aus diesem Grund kam Al-Z. bereits aus der U-Haft frei. Mitleid ist unangebracht. Aus Reue ist das Geständnis nicht zustande gekommen, sondern aus Berechnung. Immerhin kann der Mann, dessen Familie seit vielen Jahren Sozialhilfe bezieht, die besten Anwälte der Stadt bezahlen. Schon bei Wirtschaftsprozessen lässt das weit verbreitete Aushandeln des Strafmaßes am Rechtsstaat zweifeln, hier fügt ein solcher Deal dem Gerechtigkeitsempfinden schweren Schaden zu. Und die Ermittler, die dem staatenlosen Al-Z. vor Jahren Betrug nachwiesen und ihn abschieben wollten, weil er eigentlich Türke ist, werden endgültig deprimiert sein. Damals weigerte sich die Türkei, den mehrfach Vorbestraften aufzunehmen. Der Mann, der nicht zu packen ist – diesen Ruf hat der „Präsident“ jetzt sicher, und jugendliche Intensivtäter haben ihren Helden. Ein strafender Rechtsstaat sieht anders aus. Wer soll davor Respekt haben? gn

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