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Verfassungsgericht: Wahrheitsfindung

Die SPD hat ihren umstrittenen Verfassungsrichter-Kandidaten Horst Dreier zurückgezogen. Das ganze Verfahren der Richterfindung ist nicht von allererster Güte.

Nun ist es also amtlich. Horst Dreier ist nicht mehr Kandidat fürs Bundesverfassungsgericht. Unabhängig von seinen Ansichten zu Folterverbot und Stammzellen, gegen die die Union Einspruch erhoben hat – der Prozess der Richterfindung ist dazu angetan, den Respekt vor Deutschlands herausragendem Gericht zu schmälern. Das ganze Verfahren ist nicht von allererster Güte. Man erinnere sich an frühere Zeiten und Ablehnungen, darunter Herta Däubler-Gmelin, und daran, dass im Hintergrund oft Parteipolitik oder gar Parteiengezänk zum Urteil führte. Es sind eben auch nur Menschen, die darüber entscheiden, und die hernach in der roten Robe Urteile fällen. Für Normalbürger, aber besonders für Parlamentarier ist das eine wichtige Erkenntnis. Zu oft wird das Verfassungsgericht als eine Art Heiliger Gral angesehen, als Veranstaltung höchster Weihe. Nein, danach, nach einem Urteil dieses Gerichts, kann immer noch Politik gemacht werden. Das Gericht ist nicht die höchste Form der Regierung. Insofern kann Horst Dreier für sich in Anspruch nehmen, dass sein Fall der Wahrheitsfindung dient. cas

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