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Meinung: Vogelklappe

„Aufgeregt“ vom 25. Mai Wegsehen als „Rezept“ mit der Polizei als Vorbild ist genau das, was diese Stadt braucht.

„Aufgeregt“ vom 25. Mai

Wegsehen als „Rezept“ mit der Polizei als Vorbild ist genau das, was diese Stadt braucht. Dem dürften selbst die betroffenen Beamten kaum zustimmen. Symptomatisch für die „allgemeine Aufgeregtheit“ ist bestenfalls, dass man wegen eines völlig natürlichen Vorgangs, dass bestimmte Vogelarten ihren Nachwuchs verteidigen, überhaupt die Polizei bemüht. An einem „Nichts“ entzünden sich doch eher jene, die mit durch die Berichterstattung noch dramatisierten „Krähenattacken“ nicht fertig werden.

Der Avian Vogelschutz-Verein e.V. hat weder Klage gegen die Berliner Polizei eingereicht noch Strafanzeige gegen die Berliner Polizisten gestellt.

Kein legitimierter Vertreter unseres Vereins hat sich bisher überhaupt öffentlich zu dieser Sache geäußert oder die Polizei kritisiert, sondern im Gegenteil, Ausdehnung der Zusammenarbeit mit den Abschnitten und gebenenfalls Schulung angeboten.

Wir kümmern uns seit Jahren ohne „große Welle“ um hilfsbedürftige Krähen und andere Vögel, die wir zum Teil sogar von der Berliner Polizei

übernehmen.

Eine Tierschützerin hat aber diese kleine Krähe unserem Verein anvertraut, die hilflos im Wald ausgesetzt wurde. Da lobe ich mir eine Mutter, die bei mir anfragte, wie man eine Krähenattacke in einem Innenhof auf ihre Kinder vermeiden kann, ohne dass sie dort tagelang nicht spielen können. Da sie nicht wieder angerufen hat, haben einfachste Mittel wohl funktioniert.

Der Mensch ist schließlich immer noch schlauer als eine Krähe und hat die dümmste aller Lösungen gar nicht nötig.

Dr. Almut Malone, Sinzheim

Avian Vogelschutz-Verein e.V.

Küken, die aus einem Nest fallen, sind definitiv noch nicht allein lebensfähig, sei es nun ein Krähenküken oder das einer beliebigen anderen Vogelart. Sogar wenn sie das Nest freiwillig verlassen haben, weil sie allmählich flügge werden, sind sie weiterhin darauf angewiesen, von ihren Eltern mit Futter versorgt zu werden. Wird das Küken aus Inkompetenz an irgendeinen beliebigen Platz, womöglich noch fernab des Nestes, „entsorgt“, muss es dort verhungern.

Das Unverständnis für die Anzeige gegen Polizisten, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, ist in keiner Weise nachzuvollziehen. Dürfen Bürger nicht erwarten, dass Polizisten sich an das Gesetz halten?

Ist irgendwo im Tierschutzgesetz geregelt, dass es für Polizisten nicht gilt?

Thomas Hasseier, Berlin-Zehlendorf

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