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Meinung: Vor Gericht

Von Uta Fölster WO IST GOTT? Soll der liebe Gott zu- oder weghören?

Von Uta Fölster

WO IST GOTT?

Soll der liebe Gott zu- oder weghören?“ So fragte ein Richterkollege vor Jahren neue Schöffen, die sich bei ihrer Vereidigung entscheiden mussten, ob sie die Eidesformel mit oder ohne religiöse Beteuerung sprechen. Ich war – damals Staatsanwältin – ob dieser etwas lässigen Frage leicht verwirrt und kurzfristig geneigt, mahnend einzuschreiten. Tatsächlich habe ich geschwiegen, die Gründe weiß ich nicht mehr. Aber die Frage ist mir seitdem nicht mehr aus dem Kopf gegangen, ich habe sie mir zahlreiche Male gestellt, wenn schwierige Entscheidungen zu treffen waren: „Was würde Gott sagen, wenn er jetzt zuhörte?“ Und sie brachte mich zum Nachdenken: Wo ist Gott in der Justiz?

Vor hundert Jahren war das in Deutschland keine Frage: Das Kreuz war in den Gerichtssälen der Justizpaläste allgegenwärtig. Aber war auch Gott gegenwärtig? Zweifel sind angebracht. Wie es damals in der Rechtsprechung aussah, haben wir zum Beispiel durch den Film „Der Hauptmann von Köpenick“ im Kopf. Gnadenlose Herrschaftsjustiz – lautete das schnelle Urteil der 68er über diese Zeit. Ich habe Sympathie für dieses Urteil.

Und im Volksgerichtshof der Nazis – hat Gott da zugehört? Liest man die ergreifenden Erinnerungen von Zeitzeugen und Angehörigen, erfährt man, wie wichtig den damaligen „Angeklagten“ ein Bezug zu Gott war. Er war Trost, er gab vielen den Mut und die Kraft, massivstes Unrecht zu ertragen. Auch daran denke ich, wenn ich den Plenarsaal im Kammergericht betrete, in dem Freisler und seine Komplizen gewütet haben. Es war wohl auch diese unheilvolle Erfahrung, die die Mütter und Väter unserer heutigen Verfassung veranlassten, in diesem Text auf Gott nicht zu verzichten. „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben“, heißt es in der Präambel.

Der „liebe Gott“ soll zuhören, auch bei der Justiz. Daran ändert auch die „Kruzifix-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts nichts. Ob Gott zuhört, bestimmen nicht sichtbare Symbole, sondern entscheiden die handelnden Personen. Und manche machen ihre Entscheidung öffentlich, indem sie die Eidesformel mit religiöser Beteuerung sprechen.

„So wahr mir Gott helfe“ – das mag jeder unterschiedlich verstehen. Für mich ist es die Bitte um Hilfe und zugleich das Eingeständnis, auf die Zuverlässigkeit eigener Entscheidungskriterien nicht durchweg vertrauen zu können. Die Bitte ist mithin der schmerzlich gewonnenen Einsicht geschuldet, dass es tatsächlich stimmt, was schon so viele kluge Menschen gesagt und geschrieben haben: Gerechtigkeit ist mehr als eine positive Normenordnung, und letztlich kann ich sie auch beim besten Willen nicht immer gewährleisten.

Mich beruhigt es, die Bitte aussprechen zu können. Sie gibt mir ein Mehr an Freiheit, und ich bin ein wenig zuversichtlicher, das Richtige zu tun, wenn der „liebe Gott“ zuhört.

Die Autorin ist Geschäftsführerin des Deutschen Richterbunds.

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