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Meinung: War die Privatisierung der Post ein Fehler?

„Wenn Kunden sich gelb ärgern“ vom 19. August Die in dem Artikel genannten Vorkommnisse bei der Post kann ich voll und ganz bestätigen: Ein an mich gerichtetes Päckchen aus Australien landete nach einiger Zeit wieder bei der dortigen Absenderin, auch hier mit dem Vermerk „Empfänger konnte nicht ermittelt werden“.

„Wenn Kunden sich gelb ärgern“ vom 19. August

Die in dem Artikel genannten Vorkommnisse bei der Post kann ich voll und ganz bestätigen: Ein an mich gerichtetes Päckchen aus Australien landete nach einiger Zeit wieder bei der dortigen Absenderin, auch hier mit dem Vermerk „Empfänger konnte nicht ermittelt werden“. Meine australische Cousine hat eine sehr gut leserliche Handschrift. Andere Sendungen von ihr haben uns sonst immer problemlos erreicht. Die Anschrift auf dem Päckchen stimmte ebenfalls hundertprozentig. Im Übrigen wohnen wir unter dieser Adresse schon mehr

als 30 Jahre.

Da auf dem Päckchen auch das Rücksendedatum des „Nicht-Zustellers“ vermerkt war, konnten wir nachvollziehen, dass wir an diesem Tag zu Hause waren. Was denkt sich so ein Zusteller eigentlich? Handelt es sich eventuell um einen Analphabeten? Meine Cousine wird nun das Päckchen noch einmal abschicken. Mal sehen, was nun passiert.

In hohem Maße ärgerlich ist allerdings, dass sie für diese völlig unsinnige und unnötige Rücksendung 30 Australische Dollar bezahlen musste, die ich selbstverständlich der Deutschen Post in Rechnung stellen werde, da die Schuld eindeutig bei dieser Firma liegt.

Marga Knütter, Berlin-Spandau

Geschichten, wie sie in dem Leserbrief niedergelegt sind, liest man häufig, und sie werden meist als Beleg für misslungene Privatisierungsaktivitäten des Staates herangezogen. Parallelbeispiele ließen sich leicht aus dem Bereich der Deutschen Bahn, der Berliner S-Bahn, diverser Wasser- und Energieversorgungsunternehmen und Ähnlichem nennen. Immer wird nahegelegt, dass Privatisierung zu einer Marktorientierung und damit zu einem Qualitätsverlust in der Versorgung führt. In der Tat werden die Beschwerden und Vorwürfe mit Blick auf den konkreten Fall häufig berechtigt sein. Aber treffen sie wirklich den Kern der Problematik, wenn sie die Privatisierung als Ursache eines Missstandes ausmachen?

Privatisierung heißt zunächst nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat Aufgaben, die er bisher selbst durch eigene Mitarbeiter und Behörden wahrgenommen hat, künftig durch private Unternehmen ausführen lässt. Er verspricht sich dadurch einen Effizienzgewinn, das heißt, mit demselben Ressourceneinsatz soll mehr Nutzen erzielt werden. Diese Rechnung wurde in Deutschland verbreitet seit den 90er Jahren aufgemacht, es gab eine regelrechte Privatisierungseuphorie. Diese ist mittlerweile Ernüchterung gewichen, und ich selbst habe häufig darauf hingewiesen, dass die mit der Privatisierung einhergehenden Hoffnungen oft trügerisch waren.

Aber sie sind es nicht immer, und deshalb sollte man differenzieren. Es gibt Bereiche, in denen das Erbringen von Dienstleistungen durchaus besser privat organisiert werden kann. Die Telekommunikation ist ein Beispiel. Niemand kommt heute noch auf die Idee, die Privatisierung der Deutschen Telekom als Misserfolg zu bezeichnen. Umgekehrt zeigt sich am Beispiel der Berliner S-Bahn, dass eine übertriebene Profitorientierung im Bereich allgemeiner Dienstleistungen fatale Folgen haben kann. Immer dort, wo Gewinnorientierung und Grundversorgung in einen Widerstreit treten, ist Privatisierung nicht zu empfehlen, weil eine zu starke Ausrichtung an der Kosteneinsparung notwendige Infrastrukturinvestitionen verhindert. Meist hilft dann auch eine staatliche Aufsicht nicht viel. Das im Leserbrief geschilderte Beispiel liegt gewissermaßen dazwischen. Man kann sich einerseits schon fragen, ob Postdienstleistungen wirklich von einer staatlichen Behörde erbracht werden müssen. Immerhin ist die korrekte Zustellung nur dann von hoheitlicher Bedeutung, wenn es um staatliche Maßnahmen wie Verwaltungsakte oder Gerichtsurteile geht. Andererseits ist eine Grundversorgung mit Postdienstleistungen auch dort nötig, wo sie nicht gewinnbringend sein kann. Auch korrekte private Zustellungen können zudem existenziell sein. Es muss also eine Struktur gefunden werden, die einen größtmöglichen Nutzen bei möglichst niedrigen Kosten verspricht. Hier kann die derzeitige Struktur der Post AG eine Lösung sein. Wenn die Leserin mich nun fragt, warum man es nicht einfach bei der Deutschen Bundespost belassen konnte, würde ich antworten, dass sie dieselben Probleme auch mit der alten Struktur gehabt hätte. Auch die Deutsche Bundespost hätte angesichts sinkender öffentlicher Finanzzuweisungen ihre Leistungen einschränken und Personal sowie Filialen abbauen müssen. Das wäre ganz unabhängig von einer Privatisierung geschehen. Ausschlaggebend ist allein der gewachsene Kostendruck. Es ist also manchmal gar nicht entscheidend, ob Leistungen öffentlich oder privat erbracht werden. Damit der Leser nun aber nicht völlig ratlos in diesem Dickicht zurückbleibt, möchte ich noch einmal zusammenfassen: Privatisierung ist dann grundfalsch und abzulehnen, wenn es um eine flächendeckende Versorgung des Lebensgrundbedarfs geht, die strukturell einer Gewinnmaximierung widerspricht. Beispiele sind Nahverkehr und Trinkwasser. Andere Bereiche können und sollten sogar privatisiert werden, etwa Telekommunikation und Luftverkehr, weil hier der Markt ein besserer Regulator ist als der Staat. Dazwischen liegen bestimmte Mischdienstleistungen wie der Postdienst und die Elektrizitätsversorgung, weil diese auch privatwirtschaftlich sinnvoll ausgeführt werden können. Hier muss aber der Staat für eine gelungene rechtliche Strukturierung und eine starke Aufsicht sorgen. Bei der Post scheint mir das derzeit noch gewährleistet, auch wenn ich die geschilderten Fälle nicht herunterspielen will. Eine Grenze wäre dann überschritten, wenn größere Bevölkerungskreise systematisch von Postdienstleistungen ausgeschlossen blieben. Danach sieht es aber derzeit nicht aus.

— Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident

der Universität Potsdam für Lehre und Studium,

Professor für Öffentliches Recht und

Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht

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