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Meinung: Was bedeutet eigentlich Zugehörigkeit?

„Islam spaltet Christen“ vom 6. März Sehr geehrte Damen und Herren, „Islam spaltet Christen“, titelt der Tagesspiegel und meint damit die Diskussion in der CDU zu den Äußerungen des Innenministers.

„Islam spaltet Christen“ vom 6. März

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Islam spaltet Christen“, titelt der Tagesspiegel und meint damit die Diskussion in der CDU zu den Äußerungen des Innenministers. Was bedeutet Zugehörigkeit? So eindeutig, abgesehen von einer räumlich-formalen Definition, im Sinne von Anwesenheit, ist dies wohl nicht. Gehören, über das Hiersein hinaus, Muslime, die für die Einführung der Scharia eintreten, zu Deutschland? Friedrichs Bemerkung sei „ein Schlag ins Gesicht der Muslime“ tönt einer aus der Fraktion der Verbandslobbyisten.

Der Tagesspiegel unterlässt es, die Aussage des Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde, Kolat, zu zitieren:„Wenn der Innenminister den Streit sucht, wird er ihn bekommen”. Wir wären weiter in der Entschärfung der Problematik, wenn ein Vertreter der christlichen Gemeinden in der Türkei Ähnliches ohne Gefahr für sein Leben äußern könnte.

Und wann empfinden die selbstbewusst fordernden muslimischen Funktionäre (ganz anders als die „Andersgläubigen“ in islamischen Ländern) und äußern auch deutlich, dass (auch) der Mord auf dem Frankfurter Flughafen ein Schlag ins Gesicht der hier lebenden Muslime ist?

Bernd Müller, Berlin-Rudow

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie stellen zu Beginn genau die Frage, die man auch meiner Ansicht nach stellen muss, wenn sich gegenwärtig Politiker um den Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ streiten: Was bedeutet da eigentlich Zugehörigkeit?

Wenn man so fragt, fallen zunächst die Nuancen der reichlich allgemeinen Aussagen auf, die man sich gegenwärtig um die Ohren haut: Während der Bundespräsident in seiner Rede zur Einheitsfeier im Oktober 2010 formulierte, der Islam gehöre wie Christentum und Judentum „inzwischen auch zu Deutschland“, sagte der neue Innenminister, dass sich die Tatsache, dass der Islam zu Deutschland gehöre, „auch aus der Historie nirgends belegen lässt“.

Schon die Verwendung des kleinen Wortes „auch“ ist aufschlussreich: Offenbar sind beide, Bundespräsident wie Innenminister, der Meinung, dass der Islam in der Vergangenheit nicht so zu dem „gehörte“, was damals Deutschland war, wie Christentum und Judentum „gehörten“. Beide könnten sich beispielsweise darauf berufen, dass in Speyer eine große Kathedrale steht und die Ruine einer einstmals prächtigen Synagoge, aber keine mittelalterliche Moschee. Aber wenn man genauer hinsieht, wird es schnell komplizierter: Schon 1779 wurde im nahe bei Speyer gelegenen Schlosspark von Schwetzingen eine Moschee errichtet, 1798 in Berlin ein Gelände für muslimische Beerdigungen ausgewiesen und 1866 ein bis heute bestehender türkischer Friedhof eingerichtet. „Zu etwas gehören“ ist eben leider eine reichlich allgemeine Kategorie: Ich gehöre im Augenblick zu den in Jerusalem lebenden Christen und das Christentum gehört gewiss zum Heiligen Land, aber wie viele Muslime müssen eigentlich in Deutschland leben, damit man sagen kann: „Der Islam gehört zu Deutschland“? Und wie weit müssen sie integriert sein, damit sie hierher „gehören“?

Mein Vorschlag an die streitenden Politiker wäre ja, dass man anstelle der mehrdeutigen Formulierung „zu etwas gehören“ präziser zu beschreiben versucht, was man eigentlich über den Islam in Deutschland in Vergangenheit und Gegenwart genau sagen möchte. Der Bundespräsident hat schon damit begonnen, indem er nun formulierte, dass der Islam heute „ein Teil von Deutschland“ sei.

In einem demokratischen Gemeinwesen muss man sich darüber verständigen, wie seine Teilsysteme miteinander umgehen und welche Spielregeln dabei zu beachten sind. Drohungen und Pauschalierungen helfen da wenig weiter.

In das spannende Gespräch darüber, wie das religiöse Recht des Judentums und des Christentums zu den Rechtsvorstellungen der demokratischen Gesellschaft passt, sind wir hierzulande früh eingetreten - im Grunde schon lange vor 1848 und 1918. Je stärker wir den Islam als längst etablierten Teil unserer Gesellschaft wahrnehmen, desto stärker können wir auch seine religiösen Normen und Rechtsvorstellungen vor dem Hintergrund unserer Werteordnung diskutieren und gegenüber der Eigengesetzlichkeit der Religion (wie im Falle von Judentum und Christentum) verbindliche Grenzen markieren.

Die gegenwärtige Debatte ist schon wegen mangelnder Eindeutigkeit des zentralen Begriffs „Zugehörigkeit“ für diese notwendige Diskussion nicht furchtbar hilfreich.

Mit besten Grüßen,

— Prof. Dr. Christoph Markschies ist Inhaber des Lehrstuhls für Antikes Christentum an der HU.

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