zum Hauptinhalt

Meinung: Was den Staat angeht

Die Gesellschaft darf wissen wollen, ob ein neuer Bürger unsere Grundwerte teilt

Von Caroline Fetscher

Wir leben in Demokratie und Freiheit, und beides ist ja keineswegs ein Gottesgeschenk wie Sonne oder Regen, sondern repräsentiert das Ergebnis politischer Einsichten und Errungenschaften. Sie schlagen sich in nuce im Grundgesetz nieder, und wer Bürger der Republik werden will, muss sich zu diesem Grundgesetz „bekennen“, was als so genannte „Einbürgerungsvoraussetzung“gilt. Sie folgt der Logik, dass es einer von allen anerkannten Vertragsgrundlage bedarf, soll die demokratische Gesellschaft einigermaßen einvernehmlich funktionieren.

Das Bundesland Baden-Württemberg will nun ganz genau herausfinden, ob Menschen aus muslimischen Ländern, die einen deutschen Pass begehren, diese Voraussetzung tatsächlich erfüllen oder ob die Unterschrift unters Grundgesetz womöglich eine „Täuschung der Einbürgerungsbehörde“ darstellt, begangen mit dem Vorsatz, sich die Privilegien der Staatsbürgerschaft zu erschleichen, ohne deren Gehalt zu akzeptieren. Anhand eines „Gesprächsleitfadens“ prüfen Behördenmitarbeiter, wie es einer hält mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Meinungsfreiheit oder dem Terrorismus.

Was sagt jemand „zu der Aussage, dass die Ehefrau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?“ Würde ein Vater die Tochter zum Schwimmunterricht schicken? Kann einer religionskritischen Spott dulden? Wo nicht, da pfeift offenbar jemand auf das Grundgesetz. Würden Eltern ihre Kinder zwangsverheiraten wollen? Wenn ja, dann nimmt es jemand offenbar mit den Menschenrechten nicht so genau. Solche Intoleranz hinzunehmen, wäre nicht Toleranz, sondern gesellschaftliche Fahrlässigkeit und bewusste Missachtung etwa der betroffenen Mädchen und Frauen. Viel zu lange haben sich Rechte wie Linke im Land wenig um das geschert, was auf den Immigranten-Inseln, die wir heute Parallelgesellschaften nennen, getan und gelassen wird. Erst Leute wie die mutigen türkisch-deutschen Menschenrechtlerinnen brachten das Thema aufs Tapet – wie auch die von den Geheimdiensten verkannte Schläfer-Idylle um Mohammed Attas Kreis in Hamburg. Nahezu alle Fragen des Stuttgarter Katalogs verhehlen denn auch kaum ein gezieltes Misstrauen und lösen Empörungskaskaden bei muslimischen Organisationen aus: Gesinnungsschnüffelei sei am Werk, Diskriminierung, willkürliche „Ermessenseinbürgerung“.

In einem haben diese Stimmen Recht: Wenn solche Fragen gestellt werden, dann allen Einbürgerungswilligen, nicht allein denen aus muslimischen Ländern. Auch die Formulierung irreführender Fangfragen gälte es zu revidieren und womöglich bundesweit ein solches Verfahren einzurichten. Sinnvoller noch wäre wahrscheinlich ein obligater Grundgesetz-Unterricht, der neuen Bürgern die politische Basis der Republik nahe bringt. Sicher, der oder die Einzelne kann immer lügen. Aber es lässt sich zumindest auf eine Unterschrift hinweisen, die einmal geleistet wurde.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false