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Meinung: Was unter die Haut geht

Zum Verbot des Künstlerromans „Meere“ von Alban N. Herbst

Hinter den Richtern, an der leicht schäbigen Wand des Verhandlungssaals im Berliner Landgericht, sind Spitzweg-Postkarten angepinnt. Auch Spitzwegs berühmtestes Motiv: „Der arme Poet“ in der Dichterklause unterm Dachstuhl. Ein Dichterling mit Schlafmütze liegt lesend auf seiner ärmlichen Bettstatt, ein aufgespannter Regenschirm schützt ihn vor den eindringenden Tropfen, der Ofen glüht. Deutsche Gemütlichkeit?

Wenn Dichterlinge nicht höllisch aufpassen, wenn sie schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, dann zerrt man sie bisweilen aus ihrer Gemütlichkeit vor Gericht. Auch heute noch. Aber nicht mehr, weil sie Majestäten beleidigt oder zum Aufruhr getrommelt hätten. Nein, damit ist – zumindest bei uns – schon lange Schluss. Im Grundgesetz steht: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Heute lädt man die Dichter vor Gericht, wenn sie die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitbürger verletzen. Obwohl viele der Mitbürger sich in Talkshows bis auf die nackte Haut und noch darunter entblößen. Aber das ist deren freie Entscheidung, und wenn einer nicht entblößt werden will, dann muss er geschützt werden.

Dieses Jahr gibt es gleich zwei Fälle dieser Art. Im Frühjahr wurde Maxim Billers Roman „Esra“ verboten, weil sich zwei Frauen im Roman wiedererkannten und herabgesetzt fühlten. Ähnliches widerfuhr vor ein paar Wochen dem Berliner Schriftsteller Alban Nikolai Herbst mit seinem Roman „Meere“. Die Ex-Freundin des Autors hatte sich in der weiblichen Hauptfigur des Romans wiedererkannt. Der Roman geht sexuell hart zur Sache. Das Buch wurde per einstweiliger Verfügung verboten.

Am Donnerstag wurde der Widerspruch gegen die Verfügung vor dem Landgericht im Eilverfahren verhandelt und bestätigt. Als die intimen Szenen des Romans zur Sprache kamen, musste das Publikum den Saal verlassen. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, nämlich ein neues Vorwort, in dem auf den rein fiktionalen Charakter insbesondere der Intimszenen hingewiesen wird. Aber die Betroffene stimmte nicht zu. Das Gericht – das gleiche, das die Verfügungen erlassen hatte – wies daraufhin den Antrag auf Aufhebung der Verfügung ab. Aber es wies ausdrücklich darauf hin, dass nicht die sexuellen Szenen anstößig seien, sondern nur die Erkennbarkeit der realen Person.

Die „Freiheit der Kunst“ ist ein hohes Gut, das diesmal in der Abwägung den Persönlichkeitsrechten unterlag. Diese Abwägung wurde gewiss nicht leichtfertig getroffen. Das Gericht deutete die Möglichkeit an, dass, wenn die Erkennbarkeit durch Umschreiben des Textes an wenigen Stellen verschleiert würde, in einer höheren Instanz das Buch wieder zugelassen werden könnte. Wenn der Autor dazu bereit wäre, könnte auch das breite Lesepublikum sich endlich selbst ein Bild machen. Die Sex-Szenen sind im Grunde nur Beiwerk des Romans über einen sehr deutschen Künstler. Einen Künstler, der ganz und gar ungemütlich aus dem Spitzweg-Rahmen fällt. Davon muss jeder, der will, endlich lesen dürfen. Ganz legal.

Marius Meller

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