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Meinung: Zurückgeschrieben: Darf Multi-Kulti Tiere leiden lassen?

Betrifft: "Scharfer Schnitt" im Tagesspiegel vom 16. Januar 2002Jetzt haben auch die letzten gutgläubigen Bürger vom höchsten deutschen Gericht bestätigt bekommen, dass die Rechtsgüter des deutschen Tierschutzes nicht das Salz in der Multi-Kulti-Suppe wert sind.

Betrifft: "Scharfer Schnitt" im Tagesspiegel vom 16. Januar 2002

Jetzt haben auch die letzten gutgläubigen Bürger vom höchsten deutschen Gericht bestätigt bekommen, dass die Rechtsgüter des deutschen Tierschutzes nicht das Salz in der Multi-Kulti-Suppe wert sind. Die wohl grausamste Art des Schlachtens, das Schächten (das betäubungslose Durchschneiden der Kehle mit Ausbluten des Tieres, das bis zu einer Viertelstunde dauern kann) wird breitflächig legalisiert und von maßgeblichen Politikern sogar zu einem "Instrument des Friedens zwischen den Religionen" degradiert.

Bedeutet das aber tatsächlich einen Schritt der Integration oder vielmehr eine weitere Spaltung der verschiedenen Kulturen in Deutschland? Zeigt dieses Urteil nicht vielmehr, dass sich in einem deutschen Wertesystem Mehrheiten den Minderheiten unterzuordnen haben? Könnte somit auch bald folgende Vision Realität werden: ein greencardbestückter asiatischer Gastarbeiter begibt sich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht, um sein Leibgericht endlich wieder mit Hundefleisch zubereiten zu dürfen?

Um nicht der Gefahr zu unterliegen, die Religionsvorstellungen des Islams abwerten zu wollen, sei hier festgehalten: Der Verzehr von nicht durch Schächten gewonnenem Fleisch ist nicht automatisch ein Verstoß gegen die Glaubensvorstellungen des Islams, wie das zahlreiche Islam-Experten bestätigt haben.

Wirklich integrativ wäre es hingegen, wenn es der Europäischen Union gelingen würde, von allen Mitgliedern akzeptierte Mindestbedingungen im Tierschutz zu erreichen und auch durchzusetzen. Das setzt natürlich voraus, dass Deutschland zunächst auf nationaler Ebene dem Werteverfall durch Einbringung des Tierschutzes in das Grundgesetz entgegensteuert. Erst seine Verankerung im Grundgesetz schafft dem Tierschutzgesetz eine Basis und verhindert dessen permanente Aushebelung durch augenscheinlich höherwertige im Grundgesetz manifestierte Rechtsgüter.

Stephanie Elsner (Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e.V.), Stukenbrock

Sehr geehrte Frau Elsner

als Vegetarier blutet mir jedesmal das Herz, wenn ein Tier getötet wird. Jede Form des Schlachtens kann grausam sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht über Tierschutz zu entscheiden und entschied auch nicht darüber. Es ging um eine wichtige Entscheidung über die Gleichstellung der hier lebenden Religionsgemeinschaften. Damit werden Muslime den jüdischen Glaubensangehörigen in Deutschland gleichgestellt, denen das Schächten bereits erlaubt war. Dieses Urteil bedeutet also nicht, dass sich die Mehrheitskultur der Minderheitskultur unterordnet. Übrigens, wer ist die Mehrheitskultur? Veganer, Vegetarier, Tieresser? Wie fühlen sich wohl viele Inder, für die Rinder heilig sind, wenn sie auf einen deutschen Schlachthof gehen? Was halten Sie davon, dass Schweine vor dem Schlachten Beruhigungsmittel bekommen, weil sie die Angst der anderen Tiere spüren? Ist das Ihre Definition von Tierschutz? Übrigens, im Islam ist es verboten, dass Tiere das Schlachten der anderen Tiere sehen.

Ich lese aus ihrem Brief eine diffuse Angst vor Fremdheit. Wenn es Ihnen wirklich um Tierschutz geht, dann fragen sie doch die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU, warum sie gegen unseren Antrag gestimmt haben, den Tierschutz endlich im Grundgesetz zu verankern.

Cem Özdemir, (MdB), innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Betrifft: \"Scharfer Schnitt\" im Tagesspiegel vom 1

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