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Meinung: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Kanzler beim Dreisprung

Der Bundeskanzler hat die richtige Richtung vorgegeben: Erst muss die Wirtschaft die fünf Milliarden voll machen. Dann kann man sich um die Abweisung der in New York anhängigen Sammelklagen kümmern.

Der Bundeskanzler hat die richtige Richtung vorgegeben: Erst muss die Wirtschaft die fünf Milliarden voll machen. Dann kann man sich um die Abweisung der in New York anhängigen Sammelklagen kümmern. Damit zuletzt der Bundestag deutschen Firmen Rechtssicherheit bei der Zwangsarbeiterentschädigung gibt und das Stiftungsgesetz in Kraft tritt. Das ist der notwendige Dreischritt, um die peinliche Pattsituation aufzulösen, in die sich die deutsche Wirtschaft begeben hat. Zwar verzögert sich so die Auszahlung an die Opfer weiter. Aber das ist unvermeidlich, weil sich viele mittelständische Unternehmen bisher ihrer Pflicht verweigern: sich ihrer Verantwortung für die Ausbeutung von Arbeitssklaven im Dritten Reich zu stellen. Man hat geglaubt, der New Yorker Richterin genüge der gute Wille, um die Klagen von Zwangsarbeitern abzuweisen. Doch angesichts der noch ausstehenden 1,4 Milliarden und nur spärlichen Zahlungen wollte sie dieses Risiko nicht eingehen. Gestern zeigte sich Schröder zuversichtlich, dass es heute zu einer Einigung mit der Wirtschaft kommen werde. Wer den Kanzler kennt, weiß: So etwas sagt er gewöhnlich nur, wenn er am Tag darauf Vollzug melden kann. Und so hat der Präsident des Bundesverbandes der Industrie schon angekündigt, er habe das Geld bald zusammen: Einige Stiftungsmitglieder zahlen mehr - für jene, die gar nichts beitragen wollen. Damit das beschämende Trauerspiel ein Ende findet.

clw

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