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Meinung: Zweiklassenjustiz

Zur Aufhebung des Untreue-Urteils gegen den langjährigen CDU-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus und ehemaligen Vorstand der Bankgesellschaft Klaus Landowsky durch das Bundesverfassungsgericht Das zeigt mal wieder, dass das alte Sprichwort stimmt: Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen! Bernhard Schneider, Berlin-Biesdorf Im Bericht „Keine politischen Ermittlungen gegen Klaus Landowsky“ vom 13.

Zur Aufhebung des Untreue-Urteils gegen den langjährigen CDU-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus und ehemaligen Vorstand der Bankgesellschaft Klaus Landowsky durch das Bundesverfassungsgericht

Das zeigt mal wieder, dass das alte Sprichwort stimmt: Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen!

Bernhard Schneider, Berlin-Biesdorf

Im Bericht „Keine politischen Ermittlungen gegen Klaus Landowsky“ vom 13. August wird der Justizsprecher Bernhard Schodrowski mit der treuherzigen Versicherung zitiert, politische Einflussnahmen des Senats auf die Staatsanwälte gebe es nicht, denn im Rechtsstaat verbiete sich dies.

Gehört es nicht zum Wesen des Rechtsstaats, dass der Justizsprecher die geltenden Gesetze beachtet? Vielleicht bläst er aber auch den Bürgern bewusst Sand in die Augen! Im Gerichtsverfassungsgesetz (Paragrafen 146, 147) wird nämlich bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft den Weisungen des Senats unterliegt. Sie ist also gerade nicht unabhängig wie die Richter (Art. 97 Grundgesetz).

Ob der Senat tatsächlich den Landowsky-Prozess mit politisch motivierten Weisungen gesteuert hat und ob er es bei der Neuauflage des Verfahrens tun wird, wissen wir nicht. Wir sind ganz auf Hintergrundinformationen angewiesen. Ist es nicht seltsam, dass der Justizsprecher gewissermaßen in Vorwärts- und Rückwärtsverteidigung zugleich erklärt, der Senat werde von einem ihm gesetzlich zustehenden Steuerungsmittel keinen Gebrauch machen und habe dies auch nie getan? Rechtlich steht jedenfalls fest, dass die politische Unabhängigkeit des Prozesses weder von der Staatsanwaltschaft, noch vom Senat garantiert wird, sondern allein vom Landgericht. Der Senat darf den Staatsanwälten also auf die Sprünge helfen.

Dr. Kurt Gawlitta, Berlin-Wilmersdorf

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass das Urteil nach meiner Einschätzung verheerende Auswirkungen auf künftige Versuche, Manager für ihr tun haftbar zu machen, haben wird, zeigt es auf, dass wir vor der Justiz nicht alle gleich sind. Denn eines ist klar, Otto Normalverbraucher könnte sich den Gang durch die juristischen Instanzen gar nicht leisten, da spielt mit ziemlicher Sicherheit auch keine Rechtsschutzversicherung mit. Aber ein vermögender Ehrenmann wie Herr Landowsky …

Michael Richter, Berlin-Kreuzberg

Ein fatales Urteil, dass die „Verantwortlichen“ in allen öffentlichen Unternehmen vor ernsthaften Konsequenzen ganz wie ihre einstigen Sorglos-Fonds „abschirmt“. Wie soll ein Landgericht Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit nachweisen, wo doch diese selbsternannten „Unternehmer“ im politisch zugeschanzten Angestelltenverhältnis längst alle kompromittierenden Belege entfernt haben werden. Dumm sind die alle nicht!

Nur darf es im Interesse aller Bürger nicht sein, dass man mit fremdem Geld (der Steuerzahler) hochspekulative Transaktionen ersinnt, durchzieht und gegenseitig deckt. Geht es gut, mehrt es den persönlichen Ruhm und das Bonikonto, geht es schlecht, steht als Gewährträger wieder der Steuerzahler gerade. Der Papa hat’s doch gar nicht böse gemeint. Wer mit Fantasie als „Unternehmer“ wahnwitzige Geschäftsmodelle durchspielen will, soll abends Freunde zum Monopoly einladen.

Andreas Fuchs, Berlin-Zehlendorf

Die Richter werden sicher nicht nur Stilübungen gemacht haben und dann drängt sich doch eine Frage auf. Wenn die vereinigungsbedingten Verhältnisse Herrn Landowsky zu einer Fehleinschätzung verleitet haben, dann sind doch Schulden Berlins auch aus diesem Grunde entstanden und von der Nation und nicht nur von der Stadt zu tragen,. Vielleicht hilft das der Stadt aus ihrem Finanzdilemma und sie müsste sich nicht allein für die Folgen der Fehleinschätzung eines unserer Politiker durch übermäßiges Sparen verantworten.

Günther Bolze, Berlin-Heiligensee

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