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Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten geht am 25.11.2014 in München (Bayern) durch einen Gang im Gerichtsgebäude.

© dpa

163. Tag im NSU-Prozess: Eine brisante Geschichte

Ein Oberstaatsanwalt der Bundesanwaltschaft soll im NSU-Verfahren einen Zeugen unter Druck gesetzt haben. Nun musste der Ankläger dazu selbst als Zeuge im Prozess aussagen. Dabei erwähnte er eine brisante Geschichte.

Von Frank Jansen

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten ist ein großer, hagerer Mann mit sonorer Stimme. Aus dem letzten Sommerurlaub kam der Terrorismusexperte der Bundesanwaltschaft mit einem Bart zurück, der die Ausstrahlung als respektgebietendes Mannsbild noch verstärkt. Doch manchmal bekommt es  auch Weingarten mit Zeugen zu tun, die dreist halbwahre oder ganz falsche Geschichten erzählen. Der Oberstaatsanwalt soll nun in einem solchen Fall im NSU-Verfahren heftig reagiert haben. Zu heftig?

Im September berichtete ein Beamter des BKA im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München, dem Zeugen Enrico T. sei bei einer Vernehmung im August 2012 bei der Bundesanwaltschaft „wortstark“ klar gemacht worden, dass er lüge. Der Ton des Oberstaatsanwalts sei einem Brüllen nahe-, aber nicht gleichgekommen. Enrico T. habe gekauert und sei noch trotziger geworden.

Der Zeuge aus Jena war nach Ansicht  der Bundesanwaltschaft ein wichtiges Bindeglied bei der Beschaffung der Pistole Ceska 83, mit der die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten ermordeten. Enrico T. machte allerdings  widersprüchliche Angaben und versuchte offenbar, seine Rolle herunterzuspielen. Die Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vermuten hingegen, Weingarten habe Enrico T. unzulässig unter Druck gesetzt. So war dann im NSU-Prozess eine Premiere fällig.

Mit der Hand auf den Tisch gehauen

Der 6. Strafsenat lud Weingarten als Zeugen. Am Dienstag nun sitzt er nicht, wie seit Beginn der Hauptverhandlung, in der weinroten Robe des Anklägers im Saal A 101, sondern im dunkelblauen Anzug am kleinen Zeugentisch. Direkt gegenüber von Manfred Götzl, dem Vorsitzenden Richter. Der selbst gerne mal poltert und wortstark Anwälte belehrt, aber Zeugen gegenüber oft erstaunlich viel Geduld aufbringt. Götzl befragt denn auch in sachlichem Ton, ohne jeden Anflug von Ironie, den  Oberstaatsanwalt zur Vernehmung vom August 2012. Weingarten schildert ausführlich, wie er Enrico T. erlebte - und ihm dann begegnete.

Der Oberstaatsanwalt konfrontierte den Thüringer mit einem früheren Verfahren. Die Polizei hatte bei Enrico T. eine illegale Waffe gefunden, einen Schießkugelschreiber. Auf Fragen dazu soll sich Enrico T. zunächst ahnungslos gegeben haben. Als Weingarten bohrte, soll T. seine Erinnerungslücke damit erklärt haben, er wusste ja nicht mehr, ob die Sache mit Schießkugelschreiber 2004 passiert sei. „Da habe ich meine Hand auf den Tisch fallen lassen und auch im Ton klar gemacht, dass es so nicht geht“,  sagt Weingarten. Er habe mit Enrico T. „geschimpft“, dass er „derart läppisch mit dem Umstand umgehe“, einen Schießkugelschreiber besessen zu haben.

Weingarten berichtet kontrolliert, doch es ist zu spüren, wie gereizt er damals war. Enrico T. habe sich von Beginn an „abweisend, sperrig“ verhalten. Der Oberstaatsanwalt drohte  dem Zeugen, ihn von einem Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Bei einer richterlichen Befragung hätte Enrico T. die Wahrheit sagen müssen, bei Staatsanwaltschaft und Polizei hingegen nicht. Die Wahrheitspflicht hinderte den Thüringer allerdings nicht daran, später auch im NSU-Prozess ein äußerst schwaches Gedächtnis zu präsentieren. Obwohl er bei der Befragung durch Weingarten plötzlich doch noch eine brisante Geschichte erzählt hatte.

Woher die Waffen kamen

Als im November 2011 der NSU aufflog, habe er sich Sorgen gemacht, weil doch „die ganzen Waffen“ von dem Schweizer Hans-Ulrich M. stammten. So soll es Enrico T. gesagt haben, auch wenn er das Vernehmungsprotokoll  nicht unterschrieb. Dennoch sei die Aussage zu den Waffen „ein elektrisierender Moment“ gewesen, sagt Weingarten. Endlich schien es einen Hinweis zu geben, woher der NSU einen Großteil seines Arsenals hatte. Doch Enrico T. wich dann offenbar bei Detailfragen aus. So lässt sich für die Bundesanwaltschaft bisher nur bei der Pistole Ceska 83 zumindest theoretisch rekonstruieren, wie sie aus der Schweiz von Hans-Ulrich M. über Enrico T. und weitere Stationen in die Hände von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelangte.

Als Richter Götzl Weingarten befragt hat, sind die Verteidiger von Zschäpe und Wohlleben an der Reihe. Doch sie setzen dem Oberstaatsanwalt kaum zu. Und die Anwälte der Nebenklage, die oft mit der Bundesanwaltschaft hadern, verzichten komplett auf Fragen an Jochen Weingarten. Er hat das Nachspiel zur „wortstarken“ Vernehmung von Enrico T., so scheint es, ohne größere Blessuren überstanden.

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