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Politik: 50 Jahre Verfassungsgericht: Rau: Karlsruhe ist kein Ersatz-Gesetzgeber

Vor rund 1000 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Justiz hat Bundespräsident Johannes Rau am Freitag die herausragende Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewürdigt, das sein 50-jähriges Bestehen mit einem offiziellen Festakt feierte. Rau sagte in Karlsruhe, die Institution habe die Ideale des Grundgesetzes nach Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit mit Leben erfüllt.

Vor rund 1000 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Justiz hat Bundespräsident Johannes Rau am Freitag die herausragende Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewürdigt, das sein 50-jähriges Bestehen mit einem offiziellen Festakt feierte. Rau sagte in Karlsruhe, die Institution habe die Ideale des Grundgesetzes nach Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit mit Leben erfüllt.

Jüngste Vorwürfe, Karlsruhe mische sich zu stark in politische Entscheidungen ein und schwinge sich zum "Ersatzgesetzgeber" auf, nannte der Bundespräsident überzogen. In Anspielung auf entsprechende Kritik von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sagte Rau, Karlsruhe habe der Politik nur dann Vorgaben gemacht und zu Entscheidungen gezwungen, wenn sie selbst anstehende Entscheidungen nicht getroffen hatte, weil sie unpopulär oder teuer waren. Thierse hatte auf einer Tagung zu starke Einmischung des Gerichts in politische Fragen kritisiert, Schröder äußerte sich kritisch über die Entscheidung zur Entlastung der Familien. Beide waren am Freitag bei dem Festakt anwesend. Ansprachen des Bundestagspräsidenten und des Kanzlers sind jedoch im Protokoll nicht vorgesehen. Gerichtspräsidentin Jutta Limbach ging inhaltlich nicht auf die jüngste Kritik an. In ihrer Ansprache sagte sie nur, sie wolle die Äußerungen anlässlich des Feiertags als "Akte der Redefreiheit unkommentiert" lassen.

In einer Festrede würdigte der ehemalige Präsident der Universität Stanford (USA) und Verfassungsrechtler Gerhard Casper das so genannte Lüth-Urteil als herausragend. Das BVerfG hatte 1958 festgestellt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für die Demokratie konstituierend sei und kein Gesetz Grundrechte beschneiden dürfe. Erich Lüth hatte zum Filmboykott aufgerufen, weil der fragliche Regisseur in der Nazizeit Propagandafilme gedreht hatte. Das wurde ihm durch das Karlsruher Urteil gestattet. Casper erinnerte auch an ein jüngeres Urteil über die Zeugen Jehovas. Das Gericht hatte darin gesagt, es komme nicht auf den Glauben der Menschen an, sondern auf ihr Verhalten. Dieser Satz müsse gerade nach den Terroranschlägen in den USA gelten.

Das BVerfG wurde in den vergangenen 50 Jahren über 135 000 mal angerufen. 96 Prozent der Eingaben waren Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Grundrechte verletzt sahen. Die Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden lag bei 2,6 Prozent.

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