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59. Deutscher Anwaltstag: BKA-Gesetz erlaubt Spähangriff auf Anwälte

Der Deutsche Anwaltverein übt heftige Kritik am geplanten Gesetz für das Bundeskriminalamt. Nach dem aktuellen Entwurf sind auch Späh- und Lauschangriffe auf Anwälte, Pfarrer, Ärzte und Journalisten möglich.

Zum Auftakt des 59. Deutschen Anwaltstages am Donnerstag in Berlin sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger das geplante Gesetzt für das BKA sei "in dieser Form eindeutig verfassungswidrig“. Kilger bezog sich auf eine geplante Vorschrift, wonach der Schutz für Vertrauensberufe dann nicht gilt, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass sie für eine bestimmte Gefahr verantwortlich seien.

Damit wird aus Sicht des DAV-Präsidenten der eigentlich angestrebte Schutz wieder ausgehebelt. Die Schranken für den Einsatz der Überwachungsmaßnahmen seien derart vage, dass sie keine wirksame Hürde für die Sicherheitsbehörden darstellten. "Wir werden unter einen Generalverdacht gestellt."

Einbruch ins Private

Nach Kilgers Worten ist es für Vertrauensberufe wie Anwälte und Ärzte entscheidend, dass sich ihre Mandanten und Patienten auf den Schutz der Vertraulichkeit verlassen können und nicht fürchten müssen, dass heikle Informationen hinterher in die Hände von Sicherheitsbehörden geraten. Mit dem BKA-Gesetz schreite der Einbruch ins Private voran. Dass Terroristen ihre Anschlagspläne einem Pfarrer oder einem Anwalt verrieten, sei ohnehin nicht sehr wahrscheinlich.

Der DAV-Präsident äußerte zudem die "konkrete Sorge", dass die geplanten Befugnisse des BKA in die Privatsphäre aller Bürger eingriffen. "Der Spähangriff ist eine neue Möglichkeit des Eingriffs, die alle betrifft", kritisierte Kilger. Die vorgesehenen Maßnahmen stellten alle Bürger unter einen Generalverdacht.

Erhöhung der Anwaltsgebühren

Zum Auftakt der bis Samstag dauernden Veranstaltung unter dem Motto "Die Anwaltschaft - auf der Seite der Freiheit", zu der rund 1800 Anwälte nach Berlin gekommen waren, forderte Kilger eine Erhöhung der Anwaltsgebühren. "Eine funktionsfähige Rechtspflege ist nur mit einer leistungsfähigen und qualifizierten Anwaltschaft denkbar." Die gesetzlichen Gebührentabellen seien seit 1994 nicht mehr angehoben worden, obwohl der Preisindex seither um mehr als 20 Prozentpunkte gestiegen sei. Die Änderung des Gebührenrechts im Jahr 2004 habe lediglich strukturelle Änderung gebracht. (sgo/dpa)

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