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Politik: Abgeordneten-Schutz bleibt

Schwerin. Der Schweriner Landtag hat am Donnerstag einstimmig den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, die Immunität von SPD-Fraktionschef Volker Schlotmann und des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Reinhard Dankert, aufzuheben.

Schwerin. Der Schweriner Landtag hat am Donnerstag einstimmig den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, die Immunität von SPD-Fraktionschef Volker Schlotmann und des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Reinhard Dankert, aufzuheben. Zudem verbaten sich die Abgeordneten Ermittlungen gegen 16 weitere SPD-Abgeordnete. Hintergrund der Debatte: Die SPD-Landtagsfraktion hatte im Mai 2001 eine 11 600 Mark teure Zeitungsanzeige mit gegen die CDU gerichtetem Inhalt geschaltet – eine Antwort auf eine CDU-Anzeige, deren Verantwortlicher bisher noch nicht ermittelt werden konnte. Die Schweriner Staatsanwaltschaft ermittelte seitdem wegen des Verdachts der Veruntreuung von Fraktionsgeldern. Die Anzeigen hätten nur von den Parteien geschaltet werden dürfen, so die Staatsanwaltschaft.

Landtagspräsident Hinrich Kuessner (SPD) betonte das aus seiner Sicht umfangreiche Recht der Fraktionen zur Öffentlichkeitsarbeit. Eine inhaltlich scharfe Grenze zwischen Fraktions- und Parteiarbeit sei nicht möglich und auch nicht gewollt. Sie wäre sogar wirklichkeitsfremd. Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Zulässigkeit bestimmter Formen der Öffentlichkeitsarbeit hätte seiner Ansicht nach zudem eher das Landesverfassungsgericht eingeschaltet werden sollen und nicht die Staatsanwaltschaft. Der CDU-Abgeordnete Herbert Helmrich meinte, Fraktionen dürften nicht zu „Versuchskaninchen“ gemacht werden, um vor Gericht eventuelle Streitfragen des Parlamentsrechts auszufechten. Es grenze an Zensur, wenn Staatsanwälte über den Inhalt von politischen Zeitungsanzeigen befinden dürften. Scharf kritisierte Helmrich, dass Justizminister Erwin Sellering (SPD) das Verfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin nicht gestoppt habe. Arnold Schoenenburg von der PDS unterstellte dem ermittelnden Staatsanwalt „Profilierungssucht“. Er habe „ein Justizspektakel auf dem zweifelhaften Niveau einer Provinzposse eingefädelt“.

Der Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Martensen, wies nach der Landtagsdebatte die Kritik an der Staatsanwaltschaft zurück. Er vermisse bei manchen Abgeordneten „ein gewisses Verständnis“ für das Legalitätsprinzip, wonach die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Verdacht ermitteln müsse. Staatsanwälte könnten nicht „auf politischen Zuruf“, zumal von Betroffenen, ihre Ermittlungen einstellen. Zudem gehe es nicht um Zensur, sondern um den Verdacht, zweckgebundene Gelder einer Fraktion seien falsch verwendet worden. Die Verfahren gegen Unbekannt im Fall der CDU-Anzeige und gegen die 18 SPD-Abgeordneten ruhen vorläufig und können laut Martensen mit dem Ausscheiden der Politiker aus dem Parlament wieder aufgenommen werden. Andreas Frost

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