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Hermann Otto Solms

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Abschied aus dem Bundestag: Hermann Otto Solms

Er hat es noch einmal versucht, trotz Jahrgang 1940. Aber er unterlag bei der Kandidatur um den Spitzenplatz der hessischen FDP-Liste. Daher ist nun Schluss.  Die Bundestagsstationen: Fraktionsvize, Fraktionschef, Bundestagsvizepräsident. Hatte in Parlament und Partei auch stets mit Zahlen zu tun: Er war Schatzmeister der FDP und ein führender Finanzpolitiker der Partei.

"Das großartigste Erlebnis in meiner Zeit als Parlamentarier war ohne Zweifel die Wiedervereinigung: Am 9. November 1989 waren wir Abgeordneten zu einer Plenarsitzung im Bonner Wasserwerk zusammengekommen. Die amtierende Vizepräsidentin Annemarie Renger leitet die Sitzung. Man reicht ihr einen Zettel. Sie liest ihn vor. Spontan erheben sich einige Kollegen und stimmen die Nationalhymne an. Nach und nach erheben sich fast alle und wir singen gemeinsam: ein tief bewegender Moment. 28 Jahre nach dem Mauerbau öffnete sich die innerdeutsche Grenze. Auf der Berliner Mauer tanzten die Menschen. In der Folgezeit hatte ich dann die historische Chance, die Deutsche Einheit mitzugestalten – und das in allen Bereichen der Wirtschaft-, Währungs- und Sozialunion.

Einer der nachhaltigsten Erfolge meiner Zeit im Deutschen Bundestag ist die Stärkung der Parlamentsrechte: So standen zu Beginn der 90er Jahre die „out-of-area“-Einsätze der Bundeswehr ganz oben auf der Agenda. Als die Bundesregierung entschied, Truppen zu entsenden, ohne zuvor zu klären, ob dies verfassungsrechtlich überhaupt möglich sei, verklagte die FDP-Bundestagsfraktion, deren Vorsitzender ich war, die eigene Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir wollten die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung klären. Das Gericht urteilte, dass die Bundeswehr auch außerhalb des Bündnisgebietes eingesetzt werden dürfe - allerdings nur nach vorheriger Zustimmung des Parlaments. Damit wurde die Bundeswehr zur Parlamentsarmee: Jeder Einsatz außerhalb des Nato-Bündnis-Gebietes bedarf seither der Zustimmung des Deutschen Bundestages. 2011 ist es im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenvertrag über den Euro-Rettungsfonds ebenfalls gelungen, die Rechte des Parlamentes zu stärken: Regierung und Finanzminister hatten ursprünglich vorgesehen, dass der Bundestag sozusagen eine Generalvollmacht für Hilfen aus dem Rettungsfonds ausspricht. Wir Parlamentarier, allen voran die FDP-Fraktion, haben durchgesetzt, dass Hilfszahlungen aus dem Hilfsfonds nur dann erfolgen dürfen, wenn der Bundestag zuvor zugestimmt hat.

Mit dem Regierungswechsel 1998 habe ich das Amt eines der Bundestagsvizepräsidenten übernommen. Neben dieser repräsentativen Aufgabe konnte ich mich nun auf meine Kernkompetenz, die Steuer- und Finanzpolitik, konzentrieren. Gemeinsam mit einigen befreundeten Fachleuten habe ich ein umfassendes Konzept für eine Steuer- und Finanzreform erarbeitet und als Gesetzentwurf ausformuliert. Meine Fraktion hat es 2003 und erneut 2006 als Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht. Es ist sowohl am rot-grünen als auch am schwarz-roten Widerstand gescheitert. Dieses große Reformvorhaben anzupacken bleibt als dringende Aufgabe für ein zukünftiges Parlament weiter bestehen.

Werde ich in diesen Wochen nach meinem politischen Vermächtnis gefragt, weist meine Antwort über politische Fachfragen hinaus: Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass das Parlament das einzige wirklich demokratisch legitimierte Staatsorgan ist. Die Mandatsträger, die hier Entscheidungen treffen, sind durch freie und geheime Wahlen vom Staatsvolk in das Parlament entsandt worden. Im Plenum und in den Ausschüssen wird kontrovers diskutiert, gestritten und um Lösungen gerungen. Der Bundestag als gesetzgebendes Organ steht bei aller Kontroverse aber auch für das gemeinsame Ganze unserer Demokratie. Dessen sollten sich die Parlamentarier auch in Zukunft bewusst sein."

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