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Politik: Akademiker bekommen bis zu 55 Euro weniger Regierung will Ausbildungszeiten nicht mehr auf Rente anrechnen

Mit der von Rot-Grün geplanten Rentenreform sollen auch Akademiker einen Teil zu den Einsparungen beitragen: Ab 2005 sollen Schulbesuch und Studium nicht mehr bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Da eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt werden soll, würden die Änderungen damit erst für Rentner gelten, die nach 2008 in den Ruhestand gehen.

Mit der von Rot-Grün geplanten Rentenreform sollen auch Akademiker einen Teil zu den Einsparungen beitragen: Ab 2005 sollen Schulbesuch und Studium nicht mehr bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Da eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt werden soll, würden die Änderungen damit erst für Rentner gelten, die nach 2008 in den Ruhestand gehen. Maximal müssten nach Berechnungen des Sozialministeriums Hochschulabsolventen eine Einbuße von 55 Euro pro Monat hinnehmen.

Wer derzeit in Rente geht, bekommt für den Schul- oder Unibesuch ab dem 17. Lebensjahr drei Beitragsjahre angerechnet, die mit seinem durchschnittlichen Verdienst bewertet werden. Maximal anrechenbar sind 75 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten. Mit der geplanten Gesetzesänderung werden die drei Ausbildungsjahre zwar immer noch als Versicherungszeiten für bestimmte Ansprüche angerechnet, etwa die Invalidenrente. Die Ausbildungszeiten steigern aber nicht mehr die Rente für Arbeitnehmer, die ab 2008 in den Ruhestand gehen.

Der Unions-Sozialexperte Andreas Storm lehnte die geplante Abschaffung der Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Rentenhöhe strikt ab. Er bezeichnete das Vorhaben am Dienstag als „völlig inakzeptabel“. Allerdings wurde bereits unter der unions-geführten Regierung im Jahr 1996 die Anrechnung der Ausbildungszeiten verkürzt: von sieben auf drei Jahre. Kritik an den Regierungsplänen kam auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Die Streichung der Ausbildungszeiten als Rentenanwartschaften bestraft Bildungsbereitschaft“, sagte die GEW-Vorsitzende Eva-Maria Stange am Dienstag. In Deutschland würden ohnehin zu wenige Akademiker ausgebildet.

Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) begründet ihr Vorhaben damit, dass es nicht Aufgabe der Rentenversicherer sei, Ausbildungszeiten (Schule, Fachhochschule oder Universität), in denen auch keine Beiträge gezahlt würden, durch höhere Rentenansprüche auszugleichen. Allerdings zeigte sich Schmidt im „Handelsblatt“ gesprächsbereit: „An diesem Punkt scheitert keine Reform.“

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen senken bis 2030 das Bruttorentenniveau von derzeit 48 auf knapp 40 Prozent. Dafür ist neben dem Streichen der Anrechnungszeiten für die Ausbildung auch der Nachhaltigkeitsfaktor verantwortlich, der 2005 in die Rentenformel eingebaut werden soll. Der Faktor bewirkt, dass die Renten in Zukunft langsamer steigen, wenn der Anteil der Rentner in der Bevölkerung steigt. Das sinkende Rentenniveau ist aber auch auf die vorhergehende Rentenreform der rot- grünen Bundesregierung zurückzuführen. Weil die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr den Lebensstandard absichern kann, müssen die Menschen stärker privat vorsorgen. Gleichzeitig soll der Rentenbeitrag nicht übermäßig steigen: von derzeit 19,5 auf 22 Prozent im Jahr 2030.

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