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Politik: Alles nur privat?

Als Katarina Witt zum ersten Mal ihre Stasi-Akte einsah, war sie geschockt. "Manchmal musste ich lachen, manchmal musste ich weinen", erinnert sich die ostdeutsche Eiskunstläuferin an jenen Tag, an dem sie acht Bände durchging, die die DDR-Staatssicherheit über sie angelegt hatte.

Als Katarina Witt zum ersten Mal ihre Stasi-Akte einsah, war sie geschockt. "Manchmal musste ich lachen, manchmal musste ich weinen", erinnert sich die ostdeutsche Eiskunstläuferin an jenen Tag, an dem sie acht Bände durchging, die die DDR-Staatssicherheit über sie angelegt hatte. 1354 Blatt umfasst der "Vorgang Flop", der im Archiv der Stasi-Beauftragten Marianne Birthler lagert. Kopierte Liebesbriefe, Reiseberichte, Gesprächsprotokolle - die Spitzel sammelten alles über den Weltstar aus der DDR. Auch Kontakte zwischen Stasi und Sportlerin wurden notiert, ebenso kleine Gefälligkeiten. Alles Privatsache? Ja, sagt Witt. Nein, sagt Birthler. Das Berliner Verwaltungsgericht wurde eingeschaltet. Und es sagte Ja. Die Akte Witt bleibt vorerst privat.

Die Einstweilige Anordnung vom Montag ist von politischem Interesse. Denn sie berührt einen anderen Fall - den Streit um die Stasi-Akte von Altkanzler Helmut Kohl. Auch Kohl hatte gegen die Herausgabe geklagt. Die Berliner Verwaltungsrichter gaben ihm im vergangenen Juli recht. Begründung: der Opferschutz sei wichtiger als das öffentliche Interesse an der Stasi-Aufarbeitung. Birthler ging in Revision. Und lieferte sich einen Kleinkrieg mit Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) über den richtigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter.

Doch es gibt Unterschiede zum Fall Kohl. Der Politiker war laut Stasi-Unterlagen-Gesetz lediglich "Betroffener" der Stasi, also ein Bespitzelter, oder ein "Dritter", über den die Stasi Informationen sammelte. Witt jedoch gilt auch als "Begünstigte". Sie hatte einst vom Geheimdienst ein Auto und eine Wohnung bekommen. Witt quittierte: "Am heutigen Tage erhielt ich vom MfS einen PKW VW Golf." Birthler wollte solche Passagen in dieser Woche veröffentlichen. Umfang: 181 Seiten. Das Gericht schritt ein.

"Wir verstehen nicht, warum wir das nicht weitergeben dürfen", sagt Behördensprecher Christian Booß, "Frau Witt hat doch vieles selbst preisgegeben." In der Tat beschrieb Witt 1994 in einer Biografie ihre Kontakte zum MfS. Dabei zitierte sie sogar eine Stasi-Notiz über ein angebliches Rendezvous in einem Hotel: "Ab 20.00 Uhr gab es Intimverkehr zwischen den beiden Personen, der um 20.07 Uhr beendet wurde." Abgesehen davon, dass Witt diese Geschichte für erfunden hält, hat sie keine Lust auf Debatten um ihr Privatleben: "Die Akten sind so intim wie Tagebücher, ich möchte nicht, dass Menschen nun ein zweites Mal in meinem Leben lesen." Da nutzt Birthler auch der Hinweis nicht, dass private Passagen geschwärzt werden.

Witts Anwalt, Heinz Düx, sieht sich nach der Anordnung bestätigt. "Frau Witt wurde nicht begünstigt", meint Düx. Vielmehr habe die DDR von Witt profitiert. 80 Prozent ihrer Einnahmen aus der US-Show "Holiday on Ice" habe sie an den Staat abführen müssen, auch die Kosten für Wohnung und Auto seien abgezogen worden. "Die Bundesrepublik ist Rechtsnachfolgerin der DDR", argumentiert Düx, "sie ist die Begünstigte." Birthler sieht die Sache freilich anders, sie spricht von einem Rückschlag für die DDR-Aufarbeitung.

Wie geht es nun weiter? Die Berliner Richter werden sich noch einmal in Ruhe mit der Akte Witt beschäftigen. Die Politik schaut dagegen gebannt auf das Bundesverwaltungsgericht. Das entscheidet am 8. März in Sachen Kohl. "Es gibt Parallelen zwischen Kohl und Witt", sagt SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, "deshalb sollten wir die Kohl-Entscheidung abwarten." Nach dem Grundsatzurteil will der Bundestag über den Umgang mit den Akten beraten. Die Grünen fordern eine Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, um die bisherige Aufarbeitung fortzusetzen. Cem Özdemir sagt: "Wir brauchen eine Klarstellung noch vor der Wahl."

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