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Allianz Arena: BGH prüft Urteil im Fall Wildmoser

Das Urteil im Korruptionsprozess gegen Karl-Heinz Wildmoser junior steht auf der Kippe. Im Revisionsverfahren forderten sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft eine Aufhebung des bisherigen Richterspruchs.

Karlsruhe - Das Landgericht München I habe einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin der Münchner Strafkammer, Huberta Knöringer, "zu Unrecht abgelehnt". Knöringer habe an einem Presseartikel zu Lasten Wildmosers "mitgewirkt". Der Prozess müsse deshalb vor einer anderen Strafkammer des Münchner Landgerichts neu aufgerollt werden. Der BGH will sein Urteil am Mittwoch verkünden.

In dem Verfahren um den Bau des Münchner Fußballstadions "Allianz Arena" war der ehemalige Geschäftsführer der Stadiongesellschaft am 13. Mai 2005 zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht München I hatte den Angeklagten der Untreue und der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr für schuldig befunden. Demnach hatte Wildmoser junior zusammen mit einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Geschäftspartner dem österreichischen Baukonzern Alpine Insiderinformationen für die Ausschreibung des Stadionprojekts weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro kassiert.

Revisionsanwalt Widmaier hält Richterin für befangen

Wildmosers Revisionsanwalt Gunter Widmaier argumentierte, gegen Knöringer bestehe "die Besorgnis der Befangenheit". Die Richterin habe an einem Wildmoser-kritischen Artikel der Münchner "Abendzeitung", der zudem ihre "geschickte" Verhandlungsführung betonte, "aktiv mitgewirkt". Anschließend habe sie ihr Verhalten "zu vertuschen versucht" und eine "unwahre dienstliche Erklärung" dazu abgegeben.

Auslöser war zunächst ein "AZ"-Bericht zum Prozessauftakt am 30. November 2004 mit der Schlagzeile "Wildmoser zittert vor Frau Gnadenlos". Knöringer sah darin wegen des Vergleichs mit dem Hamburger Richter und Politiker Ronald Schill eine "Ehrverletzung" und strebte nach Wiedergutmachung. Daraufhin wurden ihr von der "AZ" nacheinander zwei Entwürfe eines "Wiedergutmachungsartikels" vorgelegt, der ihre Verhandlungsführung in den höchsten Tönen pries. Sie brachte vor dem endgültigen Druck noch zwei Textkorrekturen an. Unter anderem wurde der erneut vorkommende Begriff "Gnadenlos" gestrichen. Am 21. Dezember 2004 erschien dann schließlich der AZ-Artikel unter dem Titel "Gesteht Wildmoser alles?".

Staatsanwaltschaft: "Besonders schwerer Fall der Untreue"

Knöringer habe "Grenzen überschritten", sagte Widmaier. Da sie in dem AZ-Artikel "herumredigiert" und ihn "abgesegnet" habe, habe sie "ihre Wiedergutmachungsbemühungen auf dem Rücken des Angeklagten ausgetragen". Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sah "das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin" vor allem durch ihre nachträglichen widersprüchlichen Erklärungen dazu gerechtfertigt. "Sie hat Tatsachen angegeben, die nicht der Wahrheit entsprachen", sagte er.

Die Verteidigung machte zudem geltend, dass es sich bei den 2,8 Millionen Euro um eine zulässige Provisionszahlung gehandelt habe. Dem trat die Bundesanwaltschaft jedoch entgegen. Sie vertrat hier die Auffassung der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung Wildmosers wegen eines "besonders schweren Falles der Untreue" anstrebt. Dann läge der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.

Wildmoser junior, der sich derzeit gegen Auflagen auf freiem Fuß befindet, nahm an der Revisionsverhandlung nicht teil. (tso/ddp)

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