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Politik: Alt-Eigentümer fordern gegenwärtigen Wert für ihre in der DDR enteigneten Grundstücke

Alt-Eigentümer verlangen für ihre in der DDR enteigneten Grundstücke den heutigen Verkehrswert als Entschädigung. Bundesfinanzminister Eichel (SPD) verteidigte dagegen bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das von der Kohl-Regierung verabschiedete "Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG)".

Alt-Eigentümer verlangen für ihre in der DDR enteigneten Grundstücke den heutigen Verkehrswert als Entschädigung. Bundesfinanzminister Eichel (SPD) verteidigte dagegen bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das von der Kohl-Regierung verabschiedete "Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG)". Der Bund sehe als Entschädigungssumme 12,6 Milliarden Mark vor; der gegenwärtige Verkehrswert der Grundstücke betrage 36 Milliarden Mark. Diese "Wertschere" verstoße gegen die Eigentumsrechte der Kläger, sagte Anwalt Zuck. Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet.

Das BVerfG muss die Höhe der Wiedergutmachung prüfen, die Alteigentümer erhalten, die ihre rechtswidrig enteigneten Grundstücke nicht zurück bekommen. Unter der Kohl-Regierung wurden Grundstücke von dem Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung" ausgeschlossen, wenn der enteignete Grundbesitz zwischenzeitlich durch DDR-Bürger redlich erworben oder bis 1949 unter sowjetischer Besatzung enteignet worden war. Das BVerfG verlangte dafür allerdings in einer früheren Entscheidung einen finanziellen Ausgleich.

Die Entschädigung orientiert sich am Einheitswert zum Zeitpunkt der Enteignung, der mit einem bestimmten Faktor multipliziert wird. Übersteigt die Summe 10 000 Mark, wird eine prozentuale Kürzung vorgenommen. Die Entschädigungen unterschreiten deutlich den heutigen Verkehrswert. So sind Alteigentümer, die ihre Grundstücke zurückerhalten haben, besser gestellt, als solche, die entschädigt werden sollen.

Professor Albrecht Schachtschneider, der eine Gruppe der vierzig Beschwerdeführer in Karlsruhe vertrat, sagte: "Menschenrechtlich gesehen gibt es ein Recht auf Eigentum." Zuck beschuldigte die Bundesregierung, sie belohne die Unrechtsmaßnahmen in der früheren sowjetischen Besatzungszone auch noch, wenn sie den Betroffenen zunächst nicht ihr Eigentum und dann nicht dessen heutigen Verkehrswert zurückgebe. Nach Angaben der Prozessvertreter befinden sich noch achtzig Prozent der nicht zurückgegebenen Grundstücke in der Hand des Bundes.

Bundesfinanzminister Hans Eichel verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Bund sei "Nutznießer kommunistischen Unrechts." Von den 1,5 Billionen DM Schulden im Bundeshaushalt seien 900 Milliarden nach der Wiedervereinigung entstanden. Angesichts der Finanzlage habe es keinen vollständigen Ausgleich für frühere Vermögensverluste geben können, 45 Jahre Geschichte könne "keiner ungeschehen machen". Was das EALG geleistet habe, könne sich "sehen lassen", so Eichel vor dem Ersten Senat. Er erinnerte daran, dass ursprünglich eine Vermögensabgabe für entschädigte Alteigentümer geplant war, mit der die Wiedergutmachung gezahlt werden sollte. Das sei nicht am Widerstand der SPD gescheitert.

Eine weitere Beschwerde betrifft die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Da die DDR enteignete Juden nicht entschädigte, wurde das nach 1989 nachgeholt - mit geringeren Entschädigungen, als sie NS-Verfolgte im Westen erhielten. Das ist laut eines Beschwerdeführers verfassungswidrig.

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