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Politik: An der Kette des Bundestags

Neben einer Reihe fachlicher Gründe gibt es einen zentralen politischen Grund dafür, daß die rot-grüne Bundesregierung so entschieden wie kaum eine andere westliche Regierung gegen Bodentruppen im Kosovo ist: Sie muß befürchten, dafür keine Mehrheit im Bundestag zu bekommen.Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann Bonn nicht handeln - Folge jenes Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994, das seinerzeit die FDP gegen die eigene Regierung erzwungen hatte.

Von Robert Birnbaum

Neben einer Reihe fachlicher Gründe gibt es einen zentralen politischen Grund dafür, daß die rot-grüne Bundesregierung so entschieden wie kaum eine andere westliche Regierung gegen Bodentruppen im Kosovo ist: Sie muß befürchten, dafür keine Mehrheit im Bundestag zu bekommen.Ohne Zustimmung des Parlaments aber kann Bonn nicht handeln - Folge jenes Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994, das seinerzeit die FDP gegen die eigene Regierung erzwungen hatte.Angesichts der zunehmenden Widerstände im eigenen Lager gegen den Balkan-Krieg würden Bodentruppen die Koalition also vor ein Dilemma stellen: Entweder sie kündigt der NATO die Solidarität auf und geht einen "deutschen Sonderweg" - oder sie risikiert das Ende von Rot-Grün.

Der derzeitige Kosovo-Einsatz der Bundeswehr ist durch vier Bundestagsbeschlüsse legitimiert, aber zugleich begrenzt.Der erste und folgenschwerste datiert vom 16.Oktober 1998 und ermächtigte die Bundesluftwaffe, mit ihren bereits im Bosnien-Einsatz befindlichen Tornado-Jets im Rahmen der NATO an einer "Luftoperation zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt" teilzunehmen.Mit zwei Beschlüssen vom November 1998 stellte Deutschland der NATO bis zu 1000 Mann bereit, die von Mazedonien aus mit der unbemannten Drohne Aufklärungsflüge absolvierten und sich als Notfalltruppe für den Fall bereithielten, daß die damals im Kosovo stationierten zivilen OSZE-Beobachter aus gefährlichen Lagen befreit werden müßten.Im Februar erweiterte der Bundestag diese Truppe auf bis zu 6000 Mann und dehnte ihren potentiellen Auftrag aus: Sie sollten nach Abschluß des Rambouillet-Abkommens auch den Frieden im Kosovo überwachen.

Einen Kampfeinsatz als Bodentruppen bei einer Eroberung des Kosovo deckt dieser Beschluß nicht ab.Tatsächlich könnten die Soldaten nicht einmal als Friedenstruppe sofort losmarschieren: Die Union mißtraute einigen Formulierungen der Regierung und setzte durch, daß vor der Entsendung der Soldaten ins Kosovo der Bundestag noch einmal extra beschließen müßte.

Jede Veränderung oder Ausweitung des Auftrags müßte natürlich erst recht vom Bundestag gebilligt werden.Jeder "Einsatz bewaffneter Streitkräfte", so das Verfassungsgericht 1994, bedürfe "der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages." Zwar billigt das Gericht der Regierung die Möglichkeit zu, in eiligen Fällen erst Soldaten zu entsenden und dann (allerdings "umgehend") nachträglich die Genehmigung der Abgeordneten zu erbitten.Aber das Kabinett muß "Gefahr im Verzug" glaubhaft machen.Aus der richterlichen Definition der Bundeswehr als ein "Parlamentsheer" ergibt sich überdies: "Die Streitkräfte sind zurückzurufen, wenn es der Bundestag verlangt." Die Regierung liegt also an der Kette des Parlaments.

Nicht vom Bundestag genehmigen lassen muß sich die Regierung Einsätze der Bundeswehr "für Hilfsdienste und Hilfeleistungen" im Ausland - allerdings auch dies nur, wenn dabei "die Soldaten nicht in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind".Deshalb, so Verteidigungsminister Scharping (SPD), solle das deutsche Kontingent für die NATO-Hilfstruppe auch abgesegnet werden.Die Opposition will vor allem darauf achten, daß nicht eine Hintertür für "ein bißchen Bodentruppen" geöffnet wird.

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