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Harter Kurs gegen Antisemiten. Die Behörde von Generalbundesanwalt Peter Frank hat fanatische Judenhasser der "Goyim Partei" angeklagt

© Dominik Butzmann/laif

Anklage nach exzessiver Hetze gegen Juden: Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen Mitglieder der Goyim Partei

Die Bundesanwaltschaft bescheinigt der Goyim Partei „zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda“. Jetzt sind drei Judenhasser angeklagt

Von Frank Jansen

Der Judenhass ist mit Worten kaum zu beschreiben. Die Vernichtungsfantasien der „Internationalen Goyim Partei“ im Internet empfanden die Ermittler als nahezu krankhaft. „Judentod löst Weltennot!“, „Deutsche wehrt euch! Rottet die Juden aus!“ und „Wer den Weltfrieden will, muß die Juden ausrotten“ war da zu lesen. In einer Flut von weiteren antisemitischen Hetzparolen, Abbildungen und Videos. Jetzt kommt die strafrechtliche Konsequenz. Gegen drei mutmaßliche Mitglieder der GPD hat Generalbundesanwalt Peter Frank Anklage beim Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben. Die Vorwürfe lauten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung. Letzteres in  mehr als 200 Fällen.

Die Gruppierung ist vermutlich weit größer. Die Angeschuldigten Marcus B. (60) und Fadi J. (37) gelten als die Rädelsführer in einem internationalen Netz von Antisemiten, die sich als „Goyim Partei“ begreifen.  Der Begriff Goyim ist abgeleitet vom hebräischen Wort „Goi“, der jüdischen Bezeichnung für einen Nicht-Juden. Fadi J. soll 2014 angefangen haben, das Netzwerk mit mindestens 29 Ländergruppen und mehreren Foren aufzubauen. Marcus B. soll sich später angeschlossen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Rechtsextremisten vor, als Administratoren die virtuelle Hetze der Goyim Partei dirigiert und die Ländergruppe "Goyim Partei Deutschland" betreut zu haben. Der dritte Angeschuldigte, Christian B., soll rund 20 Postings mit antisemitischen Parolen beigesteuert haben.

Hemmungslose Propaganda über russische Website

Verbreitet wurde der Hass über das aus Russland stammende Internetportal vk.com. Die Websites werden schon lange von Neonazis und anderen Rechtsextremisten für hemmungslose Propaganda genutzt. Im Fall der Goyim Partei erschien den deutschen Sicherheitsbehörden die Hetze derart massiv, dass sich der eigentlich auf Terrorismus spezialisierte Generalbundesanwalt einschaltete – wegen der besonderen Bedeutung des Falles. Im Juli 2020 ließ die Bundesanwaltschaft Marcus B. in Berlin und Fadi J. im niederländischen Heerlen festnehmen. Die Polizei durchsuchte in Heerlen, Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland die Wohnungen von insgesamt acht Beschuldigten.

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Die Bundesanwaltschaft bescheinigt der Goyim Partei, Verbrechen des NS-Regimes verharmlost oder gebilligt und den Holocaust geleugnet zu haben. Zur Propaganda zählten auch Aufrufe zur Tötung von Jüdinnen und Juden. Im Juli 2020 bezeichnete die Anklagebehörde die Hetze als „zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda“.

Marcus B. war schon vor Jahren in der Szene der Berliner Neonazis unterwegs. Der Mann fiel eine Zeitlang mit milieuuntypischen langen Haaren auf, wurde aber mit seinem Fanatismus von den meist kahlköpfigen „Kameraden“ akzeptiert. Fadi J. entstammt einer irakischen Familie, die 1994 in Deutschland eingebürgert wurde. Der Angeschuldigte Christian B. spielte eine weniger wichtige Rolle in der Goyim Partei und befindet sich auf freiem Fuß.

Ähnliches Verfahren wie bei Nazi-Portal "Altermedia"

Es ist eher selten, dass die Bundesanwaltschaft gegen Rechtsextremisten jenseits von Terror ermittelt. Nur in exzessiven Fällen von Hetze wird ein Verfahren geführt. Die Goyim Partei steht damit auf einer Stufe wie das Neonazi-Portal „Altermedia“, das jahrelang als eine Art Zentralorgan der Szene massenhaft rechtsextreme, rassistische und antisemitische Hetze verbreitet hatte. Die Bundesanwaltschaft zog die Ermittlungen 2014 wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich, zwei Jahre später wurden zwei Männer und drei Frauen wegen Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung angeklagt. Zuvor hatte bereits der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Portal verboten. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte im Februar 2018 den Rädelsführer zu zweieinhalb Jahren Haft, die drei Frauen erhielten Bewährungsstrafen. Das Verfahren gegen den zweiten Mann hatte das Gericht wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten abgetrennt. Der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats sagte bei der Verkündung des Urteils, die Taten machten ihn „sprachlos“. Eine ähnliche Bewertung ist heute in Sicherheitskreisen zur extremen Hetze der Goyim Partei zu hören.

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