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Ein Ausdruck des "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

© Stephan Jansen/dpa

"Masterplan Migration": Regierung antwortet auf 55 Fragen der AfD

Auf 24 Seiten hatte die AfD eine Große Anfrage zu Innenminister Seehofers "Masterplan Migration" geschickt. Jetzt gibt es Antworten.

Von Frank Jansen

Die AfD-Fraktion wollte den Rundumschlag, sie hat ihn bekommen. Umfassend und mit vielen Details hat die Bundesregierung jetzt Antwort auf die Große Anfrage der Rechtspopulisten zu dem von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) 2018 entworfenen "Masterplan Migration" erstellt.

Die Antwort zeigt, was Seehofer nach dem heftigen Streit in der Union - der Minister kündigte sogar seinen Rücktritt an - in der Flüchtlingsfrage und vor allem in der Abwehr illegaler Migration erreicht hat. Und was nicht. Das 24-seitige Papier mit insgesamt 55 Fragen und Antworten zum "Masterplan zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" liegt dem Tagesspiegel vor.

In einem zusätzlichen "Sprechzettel für den Regierungssprecher" heißt es, nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) seien "über 80 Prozent der 63 im Masterplan benannten Maßnahmen umgesetzt oder befinden sich aktuell im Umsetzungsprozess". Ein Überblick.

ANKERZENTREN
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufbau von "Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnkER)" ist ein Kernpunkt im Masterplan. In den Einrichtungen sollen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland untergebracht und ihre Asylverfahren beschleunigt und von mehreren Behörden gemeinsam bearbeitet werden. Die aktuelle Bilanz ist allerdings bescheiden. Bislang wurden nur in Bayern, Sachsen und dem Saarland Ankerzentren installiert. Insgesamt sind es neun, wie die Regierung in der Antwort mitteilt. Sie betont, das Innenministerium führe "fortlaufend Gespräche mit den Ländern", um den Aufbau weiterer Ankerzentren "voranzutreiben".

FREIWILLIGE RÜCKKEHR
Für die AfD-Fraktion ist auch wichtig, ob gemäß Masterplan bereits Asylbewerbern Angebote zur freiwilligen Rückkehr gemacht wurden. Antwort der Regierung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe "das Angebot zur allgemeinen, zielorientierten Rückkehrberatung ausgebaut". Bundesweit etabliert sei "die Ausgabe einer mündlichen und schriftlichen Rückkehrinformation" für alle volljährigen Flüchtlinge, wenn sie den Antrag auf Gewährung von Asyl stellen. In Sachsen ist das Bamf in den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig seit Jahresbeginn beauftragt, noch mehr zu tun. Über die Rückkehrinformation hinaus wird eine "Rückkehrberatung" angeboten.

Die Regierung erwähnt zudem den "gemeinsamen Aktionsplan" des Innenministerium und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) "zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration". Über das BMZ-Programm "Perspektive Heimat" sind 13 Staaten erfasst, in denen dazu Beratungszentren eingerichtet und geplant sind. "Operativ tätig" sind die Zentren bereits in Serbien, Kosovo, Albanien, Senegal, Ghana, dem autonomen Kurdengebiet im Irak, Afghanistan, Marokko, Tunesien und Nigeria. Dieses Jahr soll auch in Ägypten, Pakistan und der irakischen Hauptstadt Bagdad eine Beratung angeboten werden. Gambia und Pakistan werden zudem als neue "Zielländer von ,Perspektive Heimat’" genannt.

FESTSTELLUNG DER MINDERJÄHRIGKEIT
In der Frage nach einem "Gesetzgebungsverfahren" zur verpflichtenden Altersuntersuchung bei Asylbewerbern, die sich als minderjährig bezeichnen, scheint die AfD-Fraktion nicht gut informiert zu sein. Die Regierung sagt in der Antwort, bereits seit 2015 bestehe "ein gesetzliches Verfahren zur Altersfeststellung", zuständig seien die Jugendämter. Diese hätten eine "ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen", sollten Zweifel an der Minderjährigkeit anders nicht auszuräumen sein.

GESUNDHEITSUNTERSUCHUNG
Wissen möchte die AfD-Fraktion auch, ob es "Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Gesundheitsuntersuchungen" von Flüchtlingen gibt. Die Regierung antwortet unter anderem mit dem Hinweis auf eine strengere Regelung in dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz". Demnach können Landesregierungen festlegen, dass Flüchtlinge, bei denen wegen der Herkunft aus "Krisenregionen" ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt, nach der Einreise in Deutschland ein ärztliches Zeugnis vorlegen müssen - in dem bestätigt wird, dass sie gesund sind. Wer das nicht tut, ist verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung "auf Ausschluss" schwerer übertragbarer Krankheiten "zu dulden".

ABSCHIEBUNGEN
In mehreren Fragen beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit verschärfter Abschiebung. Die Regierung sagt dann zum Beispiel, viele Bundesländer hätten die "Abschiebungshaftkapazitäten" bereits ausgeweitet, eine weitere Erhöhung benötige aber "wegen der teils umfangreichen Planungs- und Bauphasen Zeit". Mehrere Fragen werden mit dem Hinweis auf den Plan des BMI beantwortet, "zeitnah einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückkehrpraxis in die Ressortabstimmung zu geben".

AFRIKANISCHE STUDENTEN
Den Verdacht der AfD, Afrikaner reisten mit einem Visum zum Studium ein, seien aber auf Asyl aus, weist die Regierung ab. Es lägen keine Kenntnisse vor.

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