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Politik: Atomkraft: Befristet - Der Atomkompromiss

Grundsatz: "Der Streit um die Verantwortbarkeit der Kernenergie hat über Jahrzehnte hinweg zu heftigen Diskussionen ..

Grundsatz: "Der Streit um die Verantwortbarkeit der Kernenergie hat über Jahrzehnte hinweg zu heftigen Diskussionen ...in der Gesellschaft geführt. Unbeschadet der nach wie vor unterschiedlichen Haltungen zur Nutzung der Kernenergie respektieren die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromerzeugung aus Kernenergie geordnet beenden zu wollen. Vor diesem Hintergrund verständigen sich Bundesregierung und die EVU darauf, die künftige Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zu befristen.

Restlaufzeiten: "1. Für jede einzelne Anlage wird festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 1.1.2000 bis zu ihrer Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge). Die Berechtigung zum Betrieb endet, wenn die vorgesehene Menge erreicht ist. 2. Für jede Anlage wird auf Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren die ...verbleibende Restlaufzeit errechnet ...

Entsorgung: "1. Zwischenlager: Die EVU errichten so zügig wie möglich an den Standorten der KKW oder in deren Nähe Zwischenlager ... 2. Wiederaufarbeitung: Die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus dem Betrieb von KKW wird ab dem 1.7.2005 auf die direkte Endlagerung beschränkt.

Transporte: Die EVU können abgebrannte Brennelemente bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen standortnahen Zwischenlager in die regionalen Lager sowie bis zur Beendigung der Wiederaufarbeitung ins Ausland transportieren.

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