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Auf das Gute-Kita-Gesetz folgt nun das Kita-Qualitätsgesetz der neuen Familienministerin Lisa Paus.

© IMAGO/photothek

Auf das „Gute-Kita-Gesetz folgt „Kita-Qualitätsgesetz“: Vier Milliarden für Kitas vom Bund in kommenden zwei Jahren

Die Milliardenförderung für Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung läuft aus. Ein neuer Entwurf soll eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.

Die Bundesländer sollen für weitere Qualitätsverbesserungen in den Kitas nach Plänen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in den kommenden zwei Jahren knapp vier Milliarden Euro bekommen. Das sieht ein Referentenentwurf des Ministeriums für ein „Kita-Qualitätsgesetz“ vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Konkret ist die Rede von jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024. In den Haushaltsberatungen vor der Sommerpause war die Größenordnung bereits grundsätzlich vereinbart worden.

Das Gesetz knüpft an das sogenannte Gute-Kita-Gesetz der ehemaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) an, das zum Jahresende ausläuft. Der Bund hatte den Ländern darüber seit 2019 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Keine weiteren Beitragssenkungen

Das Geld konnten sie zum Beispiel in mehr Erzieherstellen, eine bessere Bezahlung des Personals, längere Öffnungszeiten oder auch in die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen investieren. Die Länder konnten die Mittel aber auch nutzen, um Kita-Beiträge zu senken.

Einige Bundesländer hatten zuvor kritisiert, das Geld für die Senkung von Kita-Gebühren solle eher in Personal investiert werden.
Einige Bundesländer hatten zuvor kritisiert, das Geld für die Senkung von Kita-Gebühren solle eher in Personal investiert werden.

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird nun eine „stärkere Fokussierung auf die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung“ betont. Neue Beitragssenkungen sollen damit nicht mehr umgesetzt werden können. Experten hatten in der Vergangenheit die Senkung von Kita-Gebühren auch für Gutverdiener in einigen Bundesländern kritisiert und gefordert, das Geld lieber ins Personal zu investieren.

Sollten Elternbeiträge erhoben werden, müssen diese dem Entwurf zufolge künftig auch bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden, etwa nach dem Einkommen der Eltern.

Den „Sprach-Kitas“ folgt ein neues Förderungsprogramm

Im Anschlussgesetz zum Gute-Kita-Gesetz wird zudem unter anderem die Sprachförderung zu einem der zentralen Handlungsfelder erklärt. Bei dem Thema hatte das Familienministerium zuletzt viel Kritik einstecken müssen, weil ein anderes Bundesprogramm - „Sprach-Kitas“ - zum Jahresende auslaufen soll, mit dem Berlin seit 2016 zusätzliches Personal an Kitas zur Sprachentwicklung finanziert hatte. Im laufenden Jahr waren dafür 248 Millionen Euro veranschlagt.

Auf die laute Kritik vor allem aus den Ländern hatte das Ministerium mit Verweis auf das anstehende und nun vorliegende „Kita-Qualitätsgesetz“ reagiert, über das die Länder die Sprachförderung ebenfalls fortsetzen könnten. Für Kitas sind eigentlich die Bundesländer selbst zuständig.

Der vorliegende Entwurf wurde nach Ministeriumsangaben zuletzt noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, könnte aber bereits an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung des Kabinetts stehen. Bundestag und Bundesrat müssten ebenfalls noch zustimmen.

Die Linke kritisierte die geplanten Einschränkungen bei der Förderung von Kita-Beitragssenkungen: „Die Finanzierung der Beitragsfreiheit ist eine Frage der Bildungs- und Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land“, erklärten die Landesvorsitzenden der Partei aus den Bundesländern mit linker Regierungsbeteiligung Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Bildung müsse beitragsfrei sein, „vom Kindergarten bis zum Meister oder Master“. (dpa)

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