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Politik: AUF EINEN BLICK

Das gezeichnete Kapital einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea) muss mindestens 120 000 Euro betragen. Sie kann durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding oder Tochtergesellschaft errichtet werden.

Das gezeichnete Kapital einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea) muss mindestens 120 000 Euro betragen. Sie kann

durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding

oder Tochtergesellschaft errichtet

werden. Verschmelzung und Umwandlung entsprechen im Wesentlichen

dem deutschen Umwandlungsrecht. Alle Verpflichtungen gehen im Wege

der Gesamtrechtsnachfolge auf die

SE über. Ihr Sitz muss im Mitgliedstaat ihrer Hauptverwaltung liegen. Dort ist sie in das Gesellschaftsregister einzutragen. Der Firma der Gesellschaft muss der Zusatz „SE“ voran- oder

nachgestellt werden. Tsp

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