Politik: AUF EINEN BLICK
Das gezeichnete Kapital einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea) muss mindestens 120 000 Euro betragen. Sie kann durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding oder Tochtergesellschaft errichtet werden.
Das gezeichnete Kapital einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE – Societas Europaea) muss mindestens 120 000 Euro betragen. Sie kann
durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding
oder Tochtergesellschaft errichtet
werden. Verschmelzung und Umwandlung entsprechen im Wesentlichen
dem deutschen Umwandlungsrecht. Alle Verpflichtungen gehen im Wege
der Gesamtrechtsnachfolge auf die
SE über. Ihr Sitz muss im Mitgliedstaat ihrer Hauptverwaltung liegen. Dort ist sie in das Gesellschaftsregister einzutragen. Der Firma der Gesellschaft muss der Zusatz „SE“ voran- oder
nachgestellt werden. Tsp
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