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Politik: Aus der Erklärung Wolfgang Thierses zur Rückforderung

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat am Dienstag die Gründe für die Rückzahlungen der CDU an die Bundeskasse genannt. Seine Rede in Auszügen"Das Parteiengesetz (lässt) dem Bundestagspräsidenten hinsichtlich der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das vorausgehende Jahr keinen Ermessensspielraum (.

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat am Dienstag die Gründe für die Rückzahlungen der CDU an die Bundeskasse genannt. Seine Rede in Auszügen

"Das Parteiengesetz (lässt) dem Bundestagspräsidenten hinsichtlich der Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das vorausgehende Jahr keinen Ermessensspielraum (...).

(...) Die CDU hat für 1998 - innerhalb der vorgesehenen Frist - keinen den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprechenden Rechenschaftsbericht vorgelegt und verliert damit den Anspruch auf den Teil der staatlichen Finanzierung für 1999, der auf Spenden und Beiträge bezogen ist. Das waren für 1999 genau 41 347 887,42 Mark. Die CDU schuldet diesen Betrag dem Bund. (...) Der Rechenschaftsbericht der CDU hat einen Vermögensbestand von etwa 18 Millionen Mark des Landesverbands Hessen nicht ausgewiesen und war damit vorschriftswidrig. (...) Weil der Bundesvorstand der CDU gesetzlich für den Rechenschaftsbericht auch aller Landesverbände verantwortlich ist, konnte die Frage der unmittelbaren Verursachung (...) keine Rolle spielen. (...)

Mit der heutigen Entscheidung ist aus der Sicht des Parteiengesetzes die Angelegenheit für die CDU nicht erledigt. Zum einen sind die Bewertungen früherer Rechenschaftsberichte nicht abgeschlossen, weil Sachverhalte, die möglicherweise gegen das Transparenzgebot verstoßen, zum Teil noch nicht aufgeklärt sind. Zum anderen stehen auch die auf den Rechenschaftsbericht 1998 bezogenen Entscheidungen unter dem Vorbehalt, dass die laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren beziehungsweise der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages neue Erkenntnisse zu Tage fördern können.

(...)Erlauben sie mir zum Schluss eine persönliche Bemerkung: (...) Indem ich mich bei meiner Entscheidung strikt an das Parteiengesetz gehalten und mich um eine verfassungskonforme Auslegung bemüht habe, hoffe ich, das Rechtsvertrauen der Bürger zu bestätigen und zu bestärken."

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