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Politik: Aus für Neonazi-Verein

Gericht bestätigt Verbot der HNG.

Von Frank Jansen

Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch das 2011 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verfügte Verbot der braunen „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG) bestätigt. Der Verein, der inhaftierte Rechtsextremisten unterstützte, richtete sich nach Ansicht des 6. Senats in Leipzig gegen die verfassungsmäßige Ordnung und habe „eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ aufgewiesen. Das Gericht sah auch einen Konflikt zwischen „Zweck und Tätigkeit“ der HNG und den Strafgesetzen. Für die Richter belegten die Briefe von Häftlingen, die der Verein kontaktierte, dass seine Aktivitäten „bei diesen Personen zur Verfestigung einer fanatisch-aggressiven Grundhaltung“ führten, die weitere einschlägige Straftaten erwarten ließen.

Die 1979 gegründete HNG, mit zuletzt 600 Mitgliedern der größte Neonazi-Verein, „betreute“ zahlreiche inhaftierte „Kameraden“. Unter ihnen befanden sich der Terrorist Martin Wiese, der 2003 in München einen antijüdischen Bombenanschlag geplant hatte, und der Mörder Kay Diesner, der 1997 in Schleswig-Holstein einen Polizisten erschossen und zuvor in Berlin einen linken Buchhändler schwer verletzt hat. Für die Inhaftierten organisierte die HNG Briefkontakte aus der Szene, der Verein verschickte in die Zellen auch Weihnachtsplätzchen. Mit solchen Methoden versuchte die HNG, Neonazis im Gefängnis im Milieu zu halten.

Damit wurde die HNG die einzige rechtsextreme Organisation, die über Gruppengrenzen hinweg in der Szene akzeptiert war. Dazu passte die Hetze: Im HNG-Infoblatt wurde die Demokratie als „Rattenregime“ geschmäht. Bei NPD-Parteitagen trat zudem eine HNG-Funktionärin auf, die die Abschaffung aller Anti- NS-Gesetze forderte. Frank Jansen

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