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Politik: Ausschuss befasst sich mit sich selbst

Berlin - Noch bevor am Donnerstag der Landtags-Untersuchungsausschuss zur sächsischen Korruptionsaffäre zu seiner ersten regulären Sitzung zusammentrat, war eines bereits klar: Er würde sich zunächst mehr mit sich selbst als mit den Sachverhalten befassen, die dem Freistaat in den vergangenen Wochen und Monaten den Ruf eines Sumpfgebiets einbrachten. In 100 Aktenordnern hatte der sächsische Verfassungsschutz Informationen über Verstrickungen von Politikern, Juristen und Polizisten in Netzwerke von Korruption und organisierter Kriminalität zusammengetragen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Noch bevor am Donnerstag der Landtags-Untersuchungsausschuss zur sächsischen Korruptionsaffäre zu seiner ersten regulären Sitzung zusammentrat, war eines bereits klar: Er würde sich zunächst mehr mit sich selbst als mit den Sachverhalten befassen, die dem Freistaat in den vergangenen Wochen und Monaten den Ruf eines Sumpfgebiets einbrachten. In 100 Aktenordnern hatte der sächsische Verfassungsschutz Informationen über Verstrickungen von Politikern, Juristen und Polizisten in Netzwerke von Korruption und organisierter Kriminalität zusammengetragen.

Die in Sachsen mit der SPD regierende CDU hatte an den Ausschussvorsitzenden Klaus Bartl Anfang August einen 46 Punkte umfassenden Fragenkatalog geschickt. Darin forderte sie den Anwalt und Rechtspolitiker der Linkspartei unter anderem auf, über seine mandantschaftlichen Beziehungen zu möglichen Zeugen im Untersuchungsausschuss Aufklärung zu geben. Bartl wies das Ansinnen empört zurück. Nach Ansicht von CDU-Obmann Christian Piwarz bleibt ohnehin „die Rolle der PDS fragwürdig“. So habe Verfassungsschutzchef Reinhard Boos eingeräumt, dass die Linkspartei über den Sachbuchautor Jürgen Roth mit geheimen Unterlagen des Verfassungsschutzes versorgt worden sei. Kürzlich hatte eine von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) eingesetzte Expertengruppe ein vernichtendes Urteil über die Arbeit des Referates Organisierte Kriminalität des sächsischen Verfassungsschutzes gefällt.

Die Opposition ihrerseits beschuldigte die Regierung, die Übergabe einschlägiger Verfassungsschutzakten an den Untersuchungsausschuss zu blockieren. Sie warf der Staatsanwaltschaft, die jetzt als Ermittlungsbehörde über die Akten verfügt, vor, die Ausschussarbeit zu behindern. Das wies die Staatsanwaltschaft zurück und betonte, eine „Akteneinsicht durch Dritte“ vor Abschluss der eigenen Untersuchung könne „den Aufklärungserfolg beeinträchtigen“. Der Ausschuss startete also zunächst ohne Akten.

In der mehrstündigen Sitzung beschloss der Ausschuss dann einstimmig, der Staatsregierung eine Frist von zwei Wochen zu setzen, um die Akten zur Verfügung zu stellen. Außerdem war man sich einig, Buttolo und Justizminister Geert Mackenroth als Zeugen vor den Ausschuss zu laden. Matthias Schlegel

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