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Politik: Ausschuss vor Gericht

Der Parteispendenuntersuchungsausschuss des Bundestages ist am Montag selbst Gegenstand der Untersuchung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht ihre Minderheitenrechte verletzt, weil ihre Anträge auf Untersuchung der SPD-Spendenflüsse von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurden.

Der Parteispendenuntersuchungsausschuss des Bundestages ist am Montag selbst Gegenstand der Untersuchung durch das Bundesverfassungsgericht gewesen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht ihre Minderheitenrechte verletzt, weil ihre Anträge auf Untersuchung der SPD-Spendenflüsse von der Ausschussmehrheit abgelehnt wurden. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Nach der mündlichen Verhandlung deutet sich an, dass die Senatsmehrheit deutliche Vorgaben machen will.

Nach dem Grundgesetz muss ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn es ein Viertel des Bundestages verlangt. Die Frage ist, ob auch innerhalb der Ausschüsse ein Viertel genügt, um Beweisanträge durchzusetzen. Bisher gilt dort das Mehrheitsprinzip. Die Union will, dass im Ausschuss ein Viertel der Stimmen genügt. Anderenfalls könne die Parlamentsmehrheit Anträge der Minderheit blockieren. Oder diese müsse immer selbst einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, um Aufklärungsarbeit zu leisten.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Schmidt warf der Ausschussmehrheit am Montag ein rein interessengeleitetes Abstimmungsverhalten vor, um die Beweisaufnahme in Sachen SPD-Spenden zu vereiteln. Nach Darstellung von Volker Neumann, dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, konnte angesichts der Fülle des Materials nur mit strengem Zeitplan gesichert werden, dass der Ausschussbericht bis Mai 2002 vorliegt und das Parlament noch darüber diskutieren kann. Deshalb habe bis Dezember 2001 die Zeugenvernehmung abgeschlossen werden müssen. Von den ursprünglich geplanten 240 Zeugen hätten nur 103 vernommen werden können. Beweisanträge der Minderheit seien auch deshalb abgelehnt worden, weil die Vorfälle bereits aufgeklärt gewesen seien.

Auch der Prozessvertreter der Ausschussmehrheit, Professor Martin Morlock (Düsseldorf), warnte davor, in Zukunft ein Viertel der Ausschussmitglieder für Beweisanträge genügen zu lassen. Das Thema von Untersuchungsausschüssen würde sich dann laufend ändern. Der Prozessvertreter der Unionsfraktion, Christian von Hammerstein, bestritt dagegen die Zeitnot als wirklichen Grund. Von den 60 Anträgen zum Spendenverhalten der SPD sei kein einziger bearbeitet worden.

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