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Eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass die Sonderregel für Kurzzeitbeschäftigte nicht viel gebracht hat.

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Auswertung der Bundesagentur für Arbeit: Sonderregel für Kurzzeitbeschäftigte hilft nur wenigen

Seit 2009 gibt es die Sonderregelung für die so genannten kurz befristet Beschäftigten. Gebracht hat sie bisher wenig. Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer fordert grundlegende Änderungen.

In Deutschland bleibt vielen  Arbeitnehmer der  Zugang zum Arbeitslosengeld I versperrt. Ihre Beschäftigungsverhältnisse dauern nur zwei, drei Monate, danach sind sie erst einmal  wieder arbeitslos. Etwa weil sie als Schauspieler oder Filmtechniker arbeiten, mit zeitlich begrenzten  Engagements. Oder als  Lagerarbeiter oder Kellner mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Doch auch wenn sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen, landen sie in der Regel sofort in Hartz IV. Denn wer Arbeitslosengeld I beziehen will, muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Nur wenige Arbeitnehmer haben profitiert

Um diese Ungerechtigkeit  zu beseitigen und eine bessere Absicherung für kreative Berufe zu schaffen, hat die Politik im Jahr 2009 eine Sonderregelung für die so genannten kurz befristet Beschäftigten eingeführt. Die sieht vor, dass man in den letzten beiden Jahren lediglich sechs Monate gearbeitet haben muss,  um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben. Ihr Verdienst darf dabei eine bestimmte Summer nicht überschritten haben. Zwischen drei und fünf Monaten kann die Leistung gewährt werden. Ende des Jahres sollte die Regelung auslaufen. Die große Koalition hat nun beschlossen, diese um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Aber selbst von der Sonderregel haben nur wenige Arbeitnehmer profitiert. Das zeigt eine Auswertung, welche die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer vorgenommen hat. Danach wurden im letzten Erhebungszeitraum von April 2013 bis April 2014 nur 312 Anträge gestellt, 229 davon wurden bewilligt. Von den 40000 potzenziell Anspruchsberechtigten werden damit umgerechnet nur 0,6 Prozent erreicht. „Ein Trauerspiel“, findet Pothmer. „Die meisten flexibel Beschäftigten landen im Falle der Arbeitslosigkeit nach wie vor direkt im Hartz-IV-Bezug. Das ist eine Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden muss“, fordert die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Berlin und Brandenburg mit den meisten Antragstellern

Ein Drittel der bewilligten Anträge kommt inzwischen nicht mehr aus der Kulturbranche, sondern aus Bereichen wie der Lagerwirtschaft, der Gastronomie oder der Sicherheitsbranche.  Die meisten Antragsteller kamen zuletzt aus Berlin und Brandenburg, bei 96 Anträgen waren das über 30 Prozent. Auch in den Vorjahren war die Zahl der Bewilligungen gering. Hinzu kommt: Ein Teil der Anträge scheitert an den Verdienst- und Befristungsgrenzen. Im Zeitraum zwischen April 2013 und März 2014 war dies etwa jeder vierte.

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Pothmer schlägt deshalb vor, die Beitrags- und Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung grundlegend zu verändern. Schon nach vier Monaten Beitragszeit soll es einen Anspruch auf einen zweimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld I geben. „Das erreicht die flexibel Beschäftigten tatsächlich“, erwartet die Grünen-Politikerin. Auch die Linken-Fraktion hatte vor kurzem angeregt, mehr für die Kurzzeitbeschäftigten zu tun. So forderte der  Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald unter anderem, die Verdienstgrenze komplett zu streichen und die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Der Linken-Politiker ist überzeugt: „Das würde vielen Künstlerinnen, Kellnern, Hilfsarbeitern und Sekretärinnen helfen, und es käme sehr vielen Migrantinnen und Migranten zugute.“

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