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Politik: Autofahren mit 17 - aber nur mit Aufpasser

In einer Linkskurve passiert es: Das Auto gerät ins Schleudern, kommt von der Fahrbahn ab und prallt mit voller Wucht gegen einen Baum. Der Fahrer stirbt noch an der Unfallstelle.

In einer Linkskurve passiert es: Das Auto gerät ins Schleudern, kommt von der Fahrbahn ab und prallt mit voller Wucht gegen einen Baum. Der Fahrer stirbt noch an der Unfallstelle. Er war gerade 18 Jahre alt.

Unfälle wie dieser, geschehen an einem Dienstagmorgen im Januar auf einer Bundesstraße in Thüringen, schrecken auf - und gehören doch zur täglichen Realität im Straßenverkehr. 3108 Autofahrer wurden im Jahr 2000 auf Deutschlands Straßen getötet, 726 davon waren zwischen 18 und 21 Jahre alt. Somit gehörte fast jeder vierte Getötete dieser Altersgruppe an - und dabei liegt der Anteil der 18- bis 21-Jährigen an der Gesamtbevölkerung bei weniger als fünf Prozent.

Jetzt wollen Bund und Länder handeln, streiten allerdings darüber, wer das bessere Konzept hat, um die Unfallzahlen bei Fahranfängern zu senken. Der Bund und einige südliche Bundesländer wollen Führerscheinneulinge dazu bringen, ein halbes Jahr nach der Führerscheinprüfung eine freiwillige Zusatzausbildung zu absolvieren. Wenn die Fahranfänger in einer zweiten Ausbildungsphase ein Gruppenseminar und ein Sicherheitstraining erfolgreich hinter sich bringen, soll ihnen ein Jahr Probezeit erlassen werden. Das sieht der Entwurf einer entsprechenden Verordnung vor, der vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet worden ist. Der Bundesrat muss dieser Verordnung allerdings noch zustimmen.

Doch dort regt sich Widerstand - zumindest bei einigen Bundesländern: "Wir wollen nicht, dass mit dieser Verordnung Fakten geschaffen werden", sagte ein Sprecher des Magdeburger Verkehrsministeriums. Sachsen-Anhalt bevorzugt neben einigen anderen nördlichen Ländern ein Modellprojekt "Begleitetes Fahren". Dabei soll das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins von 18 auf 17 Jahre herabgesetzt, den Fahranfängern das Autofahren im ersten Jahr aber nur in Begleitung Erwachsener erlaubt werden. So sollen die Führerscheinneulinge in Ruhe Erfahrungen sammeln können und langsam ans selbstständige Fahren gewöhnt werden - allerdings unter bestimmten Auflagen: So sollen etwa eine Höchtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern, eine Null-Promille-Grenze und ein Nachtfahrverbot am Wochenende gelten.

Die Befürworter dieses Modells - das bislang aber nur auf Arbeitsebene zwischen einigen Bundesländern diskutiert wird - verweisen auf Erfahrungen in Schweden: Dort ist nach Einführung des "Begleiteten Fahrens" die Zahl der Unfälle mit Fahranfängern um rund 15 Prozent zurückgegangen. Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) kritisiert allerdings, diese Werte seien nicht auf Deutschland übertragbar. "Da verwechseln ein paar die Landschaften von Schweden und Deutschland miteinander", hieß es aus dem Ministerium. Dennoch beschäftigt das Thema jetzt eine Forschungsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen - und wird beim Treffen der Verkehrsminister der Länder im April zur Sprache kommen. Wann es aber zu dem einen oder dem anderen Modellversuch kommt, ist bislang unklar - und eine flächendeckend gültige Regelung ist ohnehin noch in weiter Ferne.

Fachverbände stehen indes beiden Modellen aufgeschlossen gegenüber. "Wahrscheinlich liegt der Königsweg in einem kombinierten Konzept", sagte Andreas Zehnpfennig, Verkehrsexperte der Deutschen Verkehrswacht. Klaus Brandenstein, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, sagte, zwar sei das "Begleitete Fahren" einer freiwilligen Zusatzausbildung vorzuziehen - "weil man gerade Rowdies mit freiwilligen Maßnahmen nicht erreicht", so Brandenstein. "Doch so lange die Unfallzahlen bei Fahranfängern so hoch sind, muss man nach jedem Strohhalm greifen, der eine Verbesserung verspricht."

Christoph Trost

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